Gerichtsurteil: Vorratsdatenspeicherung in den Niederlanden verboten
Erfolgreicher Prozess gegen die Massenspeicherung von Verbindungsdaten: Ein Gericht in den Niederlanden hat das dortige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt.

Telekomunternehmen und Internetprovider in den Niederlanden müssen Daten ihrer Nutzer nicht länger aufbewahren. Ein Gericht in Den Haag setzte am Mittwoch das niederländische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorerst außer Kraft. Die Speicherung verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens, befand das Gericht. Laut Gesetz mussten die Telefon- und Internetverbindungsdaten ein Jahr lang aufbewahrt werden. Dagegen waren ein Internetprovider sowie Verbände von Strafjuristen und Journalisten vor Gericht gezogen.
Die massenhafte Datenspeicherung, die bei der Aufklärung schwerer Verbrechen, organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen soll, ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine entsprechende EU-Richtlinie hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 gekippt. Die Richter hatten unter anderem moniert, dass die Speicherung weder geografisch noch zeitlich eingeschränkt oder auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt werde. Das Gericht sah in der Speicherung grundsätzlich einen "besonders schwerwiegenden" Eingriff in die genannten Grundrechte. Zudem erzeuge sie bei den Bürgern das Gefühl, "dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist" (Rn. 37). Daher müssten sich "die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken".
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung mehr, seit das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorgaben 2010 verworfen hatte. Innerhalb der großen Koalition soll es inzwischen aber konkrete Gespräche über eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung geben. Da sich die EU-Kommission offiziell gegen eine neue EU-Richtlinie ausgesprochen hat, plant die Bundesregierung angeblich einen nationalen Alleingang. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) "sollen sich persönlich auf einen Kompromiss einigen", schrieb das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. In der Union werde "mit Spannung erwartet", ob Maas zu Zugeständnissen bereit sei. Dieser hatte nach den Terroroanschlägen von Paris die Vorratsdatenspeicherung weiterhin für grundrechtswidrig erklärt und eine Neuauflage abgelehnt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Warum sitzen wir immer noch auf unseren Ärschen.
und hoffe dass in de bei wiedereinführung wieder ein gericht so nen schmarrn kassiert.