Gerichtsurteil: Videoüberwachung in Berliner Schwimmbädern zulässig
Die Berliner Bäderbetriebe dürfen aus Sicherheitsgründen flächendeckende Ausweiskontrollen vornehmen und Eingangsbereiche ihrer Sommerbäder punktuell mit Kameras überwachen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am 6. Mai 2026(öffnet im neuen Fenster) und erklärte damit eine Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten gegen dieses Vorgehen für unzulässig (Aktenzeichen: G 42 K 73/25).
Die Bäderbetriebe führten im Juli 2023 eine Ausweispflicht beim Besuch eines Freibades ein(öffnet im neuen Fenster). Zuvor hatte es in mehreren Bädern Auseinandersetzungen gegeben. Im August 2023 wurden zudem Videokameras installiert(öffnet im neuen Fenster), um den Eingangsbereich eines Schwimmbades zu überwachen. "Die Kameras im Sommerbad Neukölln werden nicht Umkleideräume oder Liegewiesen filmen, sondern ausschließlich den Ein- und Ausgang des Bades. Die Bilder werden nach einer Frist von 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern Ermittlungsbehörden die Bilder nicht zuvor anfordern", hieß es damals.
Die Berliner Datenschutzbehörde störte sich jedoch an den Sicherheitsvorkehrungen. "Wir halten die Ausweiskontrollen und Videoüberwachung für datenschutzrechtlich unzulässig und haben dies den Berliner Bäder-Betrieben mitgeteilt", schrieb die Behörde in ihrem Jahresbericht 2024(öffnet im neuen Fenster). So seien die Ausweiskontrollen "weder geeignet noch erforderlich", um die Sicherheit der Gäste und der Beschäftigten zu gewährleisten.
Wirksamkeit muss nicht genau beziffert werden
Zudem hätten die Bäder-Betriebe keinen Nachweis erbracht, dass die Videoüberwachung einen messbaren Mehrwert für die Identifizierung von Straftätern erbringe. Eine Prüfung der Praxis wurde dem Gericht zufolge am 4. August 2025 mit einer Verwarnung der Berliner Bäder-Betriebe abgeschlossen. Die Bäder-Betriebe klagten anschließend gegen die Datenschutzbehörde.
Das Gericht schloss sich der Auffassung der Kläger an. "Die Evaluierung des Maßnahmepakets insgesamt habe für 2024 eine deutlich entspannte Sicherheitslage dokumentiert, wobei es unschädlich sei, dass die Wirksamkeit der jeweiligen Einzelmaßnahme nicht konkret zu beziffern sei", heißt es in der Mitteilung. Der durch die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung erzeugte Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei "höher zu gewichten als der niedrigschwellige Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung".
Gegen das Urteil kann der Mitteilung zufolge Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
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