Gerichtsurteil: Unitymedia darf Kunden-Hotspots nicht automatisch aktivieren
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia darf auf den WLAN-Routern seiner Kunden nicht eigenmächtig einen Hotspot für andere Kunden aktivieren. Eine Freischaltung sei nicht zulässig, wenn der Verbraucher sein Einverständnis nicht ausdrücklich erklärt habe, urteilte das Landgericht Köln und gab damit der Verbraucherzentrale NRW in einem Rechtsstreit über die automatische Aktivierung von WLAN-Hotspots recht. Die Entscheidung hatte das Gericht bereits Anfang Mai gefällt, sie war aber erst am Donnerstag bekanntgeworden (AZ 31 O 227/16). Die Verbraucherzentrale sprach in ihrer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) von einem wegweisenden Signal für die Branche.
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia kommentierte das Urteil nicht. Es sei noch nicht rechtskräftig, derzeit werde das weitere Vorgehen geprüft, hieß es in einer Stellungnahme. Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabelnetzbetreibern in Deutschland.
Abmahnung reichte nicht aus
Unitymedia hatte im Mai 2016 seinen Kunden mitgeteilt, auf deren WLAN-Routern automatisch ein separates WLAN-Signal freizuschalten. Falls der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspreche, sollten für ihn dann bestimmte Pflichten gelten. Die Verbraucherschützer hatten daraufhin den Kabelnetzbetreiber abgemahnt. Ihrer Meinung nach wird ohne eine ausdrückliche Zustimmung zur Hotspot-Aktivierung ein bestehendes Vertragsverhältnis von Unitymedia unzulässig erweitert.
Das Unternehmen hatte zwar anschließend versprochen, die Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem Punkt war Unitymedia aber hart geblieben und hatte mitgeteilt: "Aus unserer Sicht ist die Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung unserer Kunden rechtlich möglich." Daraufhin hatte die Verbraucherzentrale NRW Klage eingereicht.
"Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren", sagte Wolfgang Schuldzinski vom Vorstand der NRW-Verbraucherzentralen.
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