Gerichtsurteil: Uni-Rektor darf Snowden den Ehrendoktor verweigern

Edward Snowden bleibt die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock versagt. Der Rat der Philosophischen Fakultät habe 2014 in seiner Beschlussvorlage für die Ehrung des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters den rechtlichen Rahmen verkannt, urteilten die Richter am Verwaltungsgericht Schwerin am Mittwoch. Sie wiesen die Klage der Fakultät gegen die Entscheidung von Universitätsrektor Wolfgang Schareck zurück, das Verfahren wegen Zweifeln an der wissenschaftlichen Leistung Snowdens zu stoppen.
Seit der Änderung des Landeshochschulgesetzes 2002 würden in Mecklenburg-Vorpommern besonders strenge Maßstäbe für die Verleihung einer Ehrendoktorwürde gelten, sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries in der Urteilsbegründung. "In allen anderen Bundesländern wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch."
Fakultät sieht wissenschaftliche Leistung belegt
Die Fakultät hatte im April 2014 beschlossen, Snowden die Ehrendoktorwürde zu verleihen. Er habe mit der Bekanntgabe der Praktiken des US-Geheimdienstes NSA die Funktion eines klassischen Aufklärers erfüllt, hieß es zur Begründung(öffnet im neuen Fenster) . Schareck hatte als Rechtsaufsicht das Verfahren gestoppt . Er sah in der Übergabe der Daten keine wissenschaftliche Leistung, die für die Ehrendoktorwürde erforderlich ist. Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) billigte im September 2014 per Ministerentscheid die Entscheidung des Uni-Rektors.
Die Fakultät hatte in ihrer Klage hingegen geltend gemacht, dass die Feststellung der wissenschaftlichen Leistung im Rahmen einer Ehrenpromotion ihre eigene Aufgabe sei. Die Fakultät habe die Überprüfung der wissenschaftlichen Leistung "in einem aufwändigen Verfahren mit namhaften externen, fachkundigen Gutachtern aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen durchgeführt" .
Snowden hält sich seit Juni 2013 in Moskau auf. Im August 2014 hatte der 32-Jährige eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Zuvor war das vorübergehende Asyl abgelaufen. Zuletzt hatte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen behauptet , es gebe eine "hohe Plausibilität" , dass Snowden für einen der russischen Geheimdienste arbeite. Belege für diese Behauptung konnte er vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags jedoch nicht präsentieren.



