Gerichtsurteil: Pflicht für Fingerabdruck in Personalausweis ist rechtens

Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen ist rechtmäßig. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem aktuellen Urteil. Das Urteil erging am 18. Dezember 2024 und darüber wurde die Öffentlichkeit am 30. Dezember 2024 informiert (Az. 6 K 1563/21.WI(öffnet im neuen Fenster) ).
Ein Mann wollte sich juristisch dagegen wehren, dass er für die Bereitstellung eines neuen Personalausweises dazu verpflichtet wurde, Fingerabdrücke abzugeben, die dann auf einem Chip im Ausweisdokument gespeichert werden. Er wollte einen Personalausweis ausgestellt bekommen, auf dem nicht seine Fingerabdrücke gespeichert werden.
Der Kläger sah seine Grundrechte auf Schutz des Privatlebens nach Artikel 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) und auf Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 8 der genannten Grundrechte verletzt.
Gericht sieht Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt
Diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden abgelehnt. In der Ablehnung der Ausstellung eines Personalausweises ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken durch die Beklagte liege kein Verstoß gegen Grundrechte vor, heißt es vom Gericht. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt worden.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann binnen eines Monats den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber würde dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Das sind die Rechtsgrundlagen
Die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken bei Ausweisen beruht auf der europäischen Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019. Damit soll die Sicherheit von Ausweisen von EU-Bürgern erhöht werden.
Im Sommer 2021 wurde in Deutschland die Regel eingeführt, dass neue Personalausweise nur noch mit gespeicherten Fingerabdrücken ausgegeben werden. Zuvor waren Fingerabdrücke bei der Ausstellung von Reisepässen bereits verpflichtend gewesen.
Laut Personalausweisgesetz ist jeder Bundesbürger ab 16 Jahren verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Bei abgelaufenen Dokumenten drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro.



