OVG NRW: Gericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

Schwere Schlappe für die große Koalition: Wenige Tage vor dem offiziellem Start hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Sie sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

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Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar.
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. (Bild: Dean Mouhtaropoulos/Getty Images)

Die im Oktober 2015 von Union und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung muss von Unternehmen in dieser Form nicht umgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) erklärte die verpflichtende Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten der Kommunikationsteilnehmer für unzulässig. Diese vom 1. Juli an zu beachtende Pflicht "ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar", teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az. 13 B 238/17).

Das OVG widersprach damit dem Verwaltungsgericht Köln, das im Januar 2017 einen entsprechenden Eilantrag des Providers Spacenet noch abgelehnt hatte. Einer anschließenden Beschwerde hat das OVG nun stattgegeben. Ein Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Nach Angaben des IT-Branchenverbands Eco, der die Klage unterstützt hatte, gilt das Urteil nur für Spacenet. Andere Unternehmen müssten selbst klagen, hieß es auf Anfrage von Golem.de.

Keine pauschale Speicherung zulässig

Das OVG beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016. Die Luxemburger Richter hatten damals eine pauschale Speicherung von Verbindungsdaten für unzulässig erklärt. Diese Vorgabe wird nach Ansicht des OVG vom deutschen Gesetz jedoch nicht erfüllt.

"Erforderlich seien aber nach Maßgabe des Gerichtshofs jedenfalls Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe", heißt es in der Mitteilung.

Eine solche Einschränkung könne etwa durch personelle, zeitliche oder geographische Kriterien geschehen. "Nach dem Urteil des Gerichtshofs könne die anlasslose Speicherung von Daten insbesondere nicht dadurch kompensiert werden, dass die Behörden nur zum Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren Zugang zu den gespeicherten Daten erhielten und strenge Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten vor Missbrauch ergriffen würden", heißt es weiter.

Der Beschluss im Eilverfahren ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar. Zuletzt hatte die Deutsche Telekom gegen die Bundesnetzagentur geklagt, weil sie nicht die öffentlichen IP-Adressen von WLAN- und Mobilfunknutzern speichern wollte.

Nachtrag vom 22. Juni 2017, 16:15 Uhr

Der Branchenverband Eco begrüßte das Urteil. Die Entscheidung sei "der erste Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt ist es an der Zeit für eine Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen, andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen", sagt Eco-Vorstand Oliver Süme. Die Vorratsdatenspeicherung sei eine netzpolitische Fehlentscheidung, "die vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte".

Sebastian von Bomhard, Vorstand der Spacenet AG, sieht die Position seiner Firma ebenfalls bestätigt: "Es ist schön zu sehen, dass wir mit unserer Klage und dem Eilantrag den richtigen Weg gegangen sind. Auch wenn das Gericht formal zunächst nur über den Eilantrag entschieden hat, findet sich in der Urteilsbegründung einiges, was den Ausgang der Sache zu Gunsten der Position der Spacenet AG präjudiziert", sagte Bomhard.

Nachtrag vom 22. Juni 2017, 17:35 Uhr

Der Verein Digitale Gesellschaft verwies in einer Stellungnahme darauf, dass nun sämtliche Zugangsprovider die Befreiung von der Speicherpflicht gerichtlich erstreiten könnten. "Wir rufen die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, nun bei ihren jeweiligen Anbietern Druck zu machen und zu verlangen, dass diese sich unverzüglich gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Wehr setzen", sagte der politische Geschäftsführer des Vereins, Volker Tripp.

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blabba 23. Jun 2017

Ich will mich weder abheben vom Rest noch irgend etwas anderes. Ich bin genauso ein...

bombinho 23. Jun 2017

Kleines Problem: Eine Festnahme ist keine Verurteilung. Oft genug duerfen die bereits...

blabba 23. Jun 2017

Es gab, es gibt und es wird nie eine "Privatsphäre" im Internet geben. Dem musst du dir...

TC 23. Jun 2017

:)



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