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Gerichtsurteil: Ladestationen an Autobahnen müssen ausgeschrieben werden

Der jahrelange Streit über den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten ist beendet. Weitere Verzögerungen drohen.
/ Friedhelm Greis
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Schnelllader von EnBW an einer Autobahnraststätte in Hessen (Bild: Friedhelm Greis/Golem)
Schnelllader von EnBW an einer Autobahnraststätte in Hessen Bild: Friedhelm Greis/Golem
Inhalt
  1. Gerichtsurteil: Ladestationen an Autobahnen müssen ausgeschrieben werden
  2. Jahrelange Verzögerung durch Ausschreibung zu erwarten

Das Ladenetz an deutschen Autobahnraststätten darf nicht ohne Wettbewerb unter den Betreibern errichtet werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am 6. März 2026 und gab damit einer Klage des Ladenetzbetreibers Fastned gegen die Autobahn GmbH statt. Dem Gericht zufolge verstößt die Vergabe entsprechender Konzessionen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Autobahn GmbH hatte im April 2022 mit der Tank & Rast GmbH und der Ostdeutschen Autobahntankstellen GmbH ohne vorheriges Vergabeverfahren vereinbart, die bestehenden Konzessionen um die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur zu erweitern. Dagegen hatten Fastned und Tesla geklagt, wobei Tesla zwischenzeitlich aus dem Verfahren wieder ausgeschieden ist.

Schnellladestationen brauchen Ausschreibung

Weil das OLG Düsseldorf den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer Vorabentscheidung vorlegte, verzögerte sich der Prozess deutlich. Zwar erklärte der EuGH in einem Urteil vom April 2025(öffnet im neuen Fenster) eine Konzessionserweiterung ohne Ausschreibung prinzipiell für zulässig. Jedoch nur dann, "wenn unvorhersehbare Umstände eine Anpassung der ursprünglichen Konzession erfordern, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ordnungsgemäß ausgeführt werden kann" .

Nach Einschätzung des OLG trifft dies im Falle der Ladestationen nicht zu. Denn Tankstellen und Raststätten könnten weiterbetrieben werden, ohne dass die Betreiber auch die Schnellladeinfrastruktur anböten, teilte das Gericht mit(öffnet im neuen Fenster) . Zudem handele es sich bei den Ergänzungsvereinbarungen "um eine wesentliche Änderung" der bestehenden Verträge. "Das Recht, Tankstellen für benzin- und dieselgetriebene Kraftfahrzeuge zu betreiben, umfasse nicht auch das Recht, Schnellladesäulen für batteriegetriebene Elektrofahrzeuge zu betreiben" , hieß es weiter.

Ausbau an Raststätten praktisch gestoppt

Der Prozess führte in den vergangenen Jahren dazu, dass der Ausbau des Ladenetzes an bewirtschafteten Raststätten praktisch zum Erliegen kam. Zudem drosselten die Betreiber die Ladeleistung neuer Säulen auf 100 Kilowatt (kW). Der ADAC stellte in seinem jüngsten Test der Ladeinfrastruktur an Autobahnen fest, dass sich die Situationen an den Raststätten in den vergangenen Jahren kaum verbessert habe. Besser sieht es an den Autohöfen aus, die von dem Rechtsstreit nicht betroffen sind.

Fastned-Chef Michiel Langezaal begrüßte in einem Beitrag auf Linkedin(öffnet im neuen Fenster) die Entscheidung. Diese sei "ein Sieg für den fairen Wettbewerb und für den europäischen Übergang zur Elektromobilität" . Das Gericht habe bestätigt, "dass Schnellladen eine eigenständige, zukunftsweisende Branche ist, die eigene transparente Ausschreibungen verdient und nicht automatisch in bestehende Tankstellenkonzessionen integriert werden sollte" .

Darüber hinaus sende das Urteil ein Signal an alle 27 EU-Mitgliedstaaten. "Wenn Sie ein hochwertiges Schnellladeerlebnis entlang Ihrer Autobahnen wünschen, brauchen Sie offene Ausschreibungen mit langen Konzessionslaufzeiten, die mehrere ambitionierte Betreiber anziehen, und keine geschlossenen Verträge hinter alten Kraftstoffverträgen" , schrieb Langezaal.


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