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Gerichtsurteil: Kleingärtner haben Recht auf Solaranlage

Kleingartenvereine können die Installation einer Solaranlage nicht pauschal untersagen. Das Vereinsrecht lasse das nicht zu, hat ein Gericht entschieden.
/ Friedhelm Greis
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Balkonkraftwerke in Schrebergärten sind rechtlich immer noch umstritten. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Balkonkraftwerke in Schrebergärten sind rechtlich immer noch umstritten. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Ein Kleingartenverein darf seinen Pächtern nicht ohne triftigen Grund die Installation einer Photovoltaikanlage untersagen. Das hat nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe(öffnet im neuen Fenster) (DUH) das Landgericht Dessau-Roßlau in einem Urteil vom 30. April 2025 entschieden. Das öffentliche Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien wiege schwerer als starre Vereinssatzungen, teilte die DUH weiter mit.

Im konkreten Fall berief sich der Verein auf das Vereinsrecht, um den Mitgliedern die Installation zu untersagen. Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei(öffnet im neuen Fenster) , der die Kleingärtner in dem Verfahren vertritt, sagte dazu: "Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade. Satzungshoheit endet dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau erneuerbarer Energien berührt werden."

Auf Nachfrage von Golem.de wies Lange darauf hin, dass es in dem Verfahren nicht um die Frage gegangen sei, ob die Anlage als Steckersolargerät mit Netzanbindung oder als Inselanlage betrieben werde. So sind in Berlin in Schrebergärten auf landeseigenen Grundstücken nur "netzunabhängige Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche von max. 5 qm" erlaubt.

Laut Lange ist es rechtswidrig, pauschal Balkonkraftwerke zu verbieten. Auch Kleingärtner hätten das Recht, "ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen" .

Gesetzliche Regelung gefordert

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz bezeichnete das Urteil als "ein starkes Signal" . Vereine könnten nicht länger mit starren Regeln verhindern, dass Kleingärtner die Sonne nutzten. Mit Blick auf den Rechtsstreit forderte Metz "eine bundesweite Gesetzgebung durch die neue Bundesregierung, die Verfahren wie diese überflüssig macht" .

Eine solche gesetzliche Klarstellung forderte die DUH bereits von der Ampelkoalition . Diese klammerte das komplexe Thema in ihren beiden Solarpaketen jedoch aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Kleingartenverein in Berufung geht, steht noch nicht fest.


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