Gerichtsurteil: Google muss "Autovervollständigen" abschalten
Bei Eingabe des Namens eines Mannes in der Google-Suche erscheinen Begriffe zu Verbrechen. Er hat jetzt in Tokio eine einstweilige Anordnung erstritten, dass Google die Funktion Autovervollständigen abschalten muss. Google widersetzt sich dem Urteil.

Ein Bezirksgericht in Tokio hat angeordnet, dass Google seine Funktion "Autovervollständigen" für Nutzereingaben in seiner Suchmaschine abschalten muss. Das berichtet die Wirtschaftszeitung Nikkei unter Berufung auf Angaben des Anwalts des Klägers.
Google habe sich geweigert, die Anordnung umzusetzen, weil der Hauptsitz des Unternehmens in den USA sei.
Der Anwalt des Betroffenen, Hiroyuki Tomita, erklärte der Zeitung, dass die Entscheidung des Gerichts bereits vom 19. März 2012 stamme. Sein Mandant habe herausgefunden, dass bei Eingabe seines Namens Begriffe zu Straftaten von Google angezeigt würden. Die Liste der angezeigten Suchtreffer betrage über 10.000, wobei es sich um Verleumdungen und Verunglimpfungen handele. Der Name des Klägers wurde nicht bekanntgegeben. Möglich wäre, dass er denselben Namen trägt wie ein verurteilter Krimineller.
Bevor er die Klage angestrengt habe, habe der Betroffene Google gebeten, bestimme Verknüpfungen aus der Funktion für das Autovervollständigen zu entfernen. Doch der US-Konzern habe dies abgelehnt, weil es sich um automatisch generierte Begriffe handele, die nicht absichtlich angezeigt würden. Daraus lasse sich keine Verletzung der Privatsphäre des Klägers ableiten.
Der Betroffene habe wegen des Problems vor einigen Jahren seinen Arbeitsplatz verloren und könne auch keine neue Arbeit finden. Tomita sagte, die Autovervollständigenfunktion sei problematisch, weil sie die Nutzer zu Webseiten führe, die falsche oder irreführende Informationen enthalten könnten.
Nachtrag vom 28. März 2012, 15:51 Uhr
Wie Google-Sprecher Stefan Keuchel Golem.de mitteilte, habe das japanische Gericht nur entschieden, dass bestimmte Suchbegriffe - der Name des Japaners - in der Autovervollständigen-Funktion nicht mehr auftauchen sollen.
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Ahahaha! Du setzt hier westliche Maßstäbe an? Vergiss es, die Arbeitsschutzgesetze...
Nun, das mag sein, dass da auch "betrug" angeboten wird, aber du hast nach dem Wort...
Solange sie etwas wirklich besser wissen und nicht nur ihr Gehabe so gestalten, finde ich...
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