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Gerichtsurteil: Facebook muss Playboy-Account wieder freischalten

Aus unklaren Gründen sperrte Facebook den Account des Erotikmagazins Playboy. Das hat ein Gericht für unzulässig erklärt.
/ Friedhelm Greis
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Die Facebook-Präsenz von Playboy Deutschland ist wieder erreichbar. (Bild: Jennifer Fraczek/Golem)
Die Facebook-Präsenz von Playboy Deutschland ist wieder erreichbar. Bild: Jennifer Fraczek/Golem

Das soziale Netzwerk Facebook hat nach einer mehrmonatigen Sperre den deutschen Account des Erotikmagazins Playboy wieder freigeschaltet. Das teilte der verantwortliche Verlag Kouneli Media GmbH am 16. April 2026 mit. Zuvor habe das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Facebooks Mutterkonzern Meta erlassen und die Sperrung der Facebook-Seite als rechtswidrig eingestuft.

Die Seite sei seit dem 17. Februar 2026 gesperrt gewesen. Zuvor gab es bereits im Juni 2025 eine Sperrung. Damals warnte der Chefredakteur von Playboy Deutschland, Florian Boitin, vor einem "gefährlichen Präzedenzfall", bei dem Meta "faktisch als Zensurinstanz" über journalistische Inhalte entscheide, "und das auch noch ohne Angabe von Gründen", was nichts weniger als die Pressefreiheit untergrabe.

Gegen die Sperrung vom Februar 2026 legte der Verlag ebenfalls Beschwerde ein. Facebook habe jedoch nach zwei Tagen mitgeteilt, dass die Prüfung abgeschlossen und die Sperrung sowie Löschung der Seite endgültig seien. "Als Begründung führte Meta pauschal Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards an, darunter 'sexuell motivierte Kontaktaufnahme durch Erwachsene' sowie 'Nacktheit und sexuelle Handlungen'", schreibt der Verlag.

Der Konzern sei jedoch konkrete Angaben zu einzelnen beanstandeten Inhalten oder nachvollziehbare Begründungen bis heute schuldig geblieben. Die Löschung sei lediglich mit automatisierten Hinweisen auf "einige Aktivitäten" begründet worden, die gegen die Richtlinien zu verstoßen "scheinen".

Neben der einstweiligen Verfügung legte der Verlag zudem Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Sperrung der Facebook-Seite ein. Bei der Regulierungsbehörde ist eine Nationale Koordinierungsstelle eingerichtet, die die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) überwachen soll. Auch Beschwerden über Anbieter, die wie Meta beispielsweise in Irland ansässig sind, laufen bei deutschen Nutzern zunächst über die hiesige Koordinierungsstelle.


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