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Gerichtsurteil: Facebook muss nicht selbst nach Hetzartikeln suchen

Das Selfie eines syrischen Flüchtlings mit Kanzlerin Merkel wird im Netz von rechten Hetzern missbraucht. Dagegen muss Facebook nicht von sich aus vorgehen, entschied jetzt ein Gericht.
/ Tobias Költzsch , dpa
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Dieses Selfie mit Angela Merkel ist für Anas M. zu einem großen Problem geworden. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Dieses Selfie mit Angela Merkel ist für Anas M. zu einem großen Problem geworden. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Das soziale Netzwerk Facebook muss in den Beiträgen seiner Nutzer nicht von sich aus aktiv nach rechtswidrigen Inhalten suchen und sie löschen. Ein syrischer Flüchtling, dessen Selbstporträt mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde(öffnet im neuen Fenster) , unterlag mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Der 19 Jahre alte Anas M. muss nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und sie Facebook melden.

Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, begründete der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer sein Urteil am 7. März 2017.

Drohungen gegen Anwalt

Die Klärung, ob dem weltgrößten Onlinenetzwerk bei einer schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte dennoch ein erhöhter Suchaufwand zugemutet werden könne, sprenge hingegen "eindeutig den Rahmen eines Verfügungsverfahrens" . Das würde deshalb in einem Hauptsacheverfahren durch Gutachten geklärt werden müssen, sagte der Richter.

Ob es zu einem Hauptsacheverfahren kommen wird, stand nach der Entscheidung nicht fest, M. war zunächst nicht erreichbar. Klar war lediglich, dass sein Anwalt, der Würzburger IT-Jurist Jun Chan-jo, sein Mandat in der Sache abgeben wird. Das habe er mit seiner Familie gemeinsam entschieden. Unbekannte hätten ihm Gewalt angedroht, wenn er nicht sofort das Vorgehen gegen Facebook beende, erklärte Jun noch vor dem Verfahren.

M. als Attentäter bezeichnet

Fotomontagen mit dem Merkel-Selfie stellten Anas M. fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dar. Sie brachten ihn mit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und die Attacke auf einen Obdachlosen in München in Verbindung. Der Syrer forderte deshalb von Facebook nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Weil der Konzern das nicht gänzlich tat, klagte er auf Unterlassung.

Jun sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. Wenn Facebook nicht weiterhin machen dürfe, was es wolle, brauche es andere Gesetze - auf deutscher wie auf europäischer Ebene.

Facebook betonte in einer ersten Reaktion, man habe schnell den Zugang zu allen korrekt gemeldeten Inhalten blockiert und werde dies auch weiterhin tun. Das Unternehmen verstehe zugleich, dass es für M. "eine schwierige Situation" sei.


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