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Gerichtsurteil: Eltern erben Facebook-Konto des Kindes

Auch die Kommunikation mit Dritten ist betroffen, wenn der Zugang zu einem Facebook -Konto übertragen wird – und damit möglicherweise sensible Daten. Trotzdem haben Eltern grundsätzlich ein Recht auf Einblick in den Account eines verstorbenen Kindes, urteilt ein Gericht in Deutschland.
/ Peter Steinlechner , dpa
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Logo Facebook (Bild: Dan Kitwood/Getty Images)
Logo Facebook Bild: Dan Kitwood/Getty Images

Eltern haben einen Anspruch, auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes zuzugreifen. Das geht aus einem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vertrag mit dem sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, heißt es in der Entscheidung. Die Richter wollten den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher.

Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto Hinweise auf Motive für einen möglichen Suizid ihrer Tochter zu bekommen.

Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, so die Richter. Als Sorgeberechtigte seien die Eltern berechtigt zu wissen, wie und worüber ihr minderjähriges Kind im Internet kommuniziere – sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod.

Der Zugriff der Eltern auf Pinnwandeinträge und Chats der Tochter verletzt nach Ansicht der Richter auch nicht die Datenschutzrechte der Kommunikationspartner der Tochter. Facebook äußerte dagegen Bedenken: "Wir bemühen uns darum, eine Lösung zu finden, die der Familie hilft und gleichzeitig die Privatsphäre Dritter, die möglicherweise betroffen sind, schützt" , teilte ein Sprecher mit.

Dem Anwalt der Eltern zufolge ist es das erste Urteil in Deutschland, das die Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos feststellt. Auch eine gesetzliche Regelung gibt es bisher nicht. Weiter offen ist allerdings, ob Facebook auch den Erben eines Erwachsenen vollständigen Zugang zum Konto des Gestorbenen gewähren muss.


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