Gerichtsurteil: Elon Musk muss Twitter-Aktionäre entschädigen
Elon Musk hat in einem Prozess um sein Vorgehen bei der Übernahme von Twitter eine Niederlage erlitten. Geschworene eines Bezirksgerichts in San Francisco kamen zu dem Schluss ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ), dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte.
Da seine Äußerungen den Aktienkurs drückten, könnte er verpflichtet werden, damaligen Anteilseignern zumindest teilweise eine Wiedergutmachung zahlen zu müssen. Musk äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Er könnte dagegen in höherer Instanz in Berufung gehen.
Der Milliardär hatte im April 2025 mit Twitter die Übernahme des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44 Milliarden US-Dollar vereinbart. Doch wenig später behauptete er, dass Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell angegeben – und drohte mit einem Rückzieher. Der Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der Vereinbarung. Am Ende schloss Musk den Kauf Ende Oktober 2022 doch zum abgesprochenen Preis ab.
Aktionäre reichten 2022 Klage ein
Aktionäre von Twitter zogen bereits Anfang Oktober 2022 vor Gericht und warfen Musk vor, mit seinen Äußerungen den Kurs absichtlich manipuliert zu haben. Die Geschworenen berechneten nun auch den jeweiligen Betrag, um den Musks Worte den Twitter-Aktienkurs an einzelnen Tagen zwischen dem 13. Mai und dem 3. Oktober 2022 aus ihrer Sicht künstlich gedrückt hatten.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll nun festgelegt werden, wie viel Musk damaligen Aktionären zahlen soll. Es könnten zwischen Hunderten Millionen und einigen Milliarden US-Dollar werden. Sein Vermögen, das größtenteils aus Aktien des Elektroautoherstellers Tesla und der Weltraumfirma SpaceX besteht, wird vom Finanzdienst Bloomberg aktuell auf gut 640 Milliarden US-Dollar geschätzt.
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