Bußgeld dennoch zulässig
Trotz fehlender Rechtsnorm dürften die gesammelten Beweise dennoch verwertet werden – weil die rechtliche "Eingriffsintensität" nicht so hoch sei, sagte er. Es gebe vielmehr ein erhebliches öffentliches Interesse an der Sanktionierung der Handynutzung am Lenkrad.
Verkehrsrechtler Verheul sagte, das Gericht habe "eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßnahme eigentlich gar nicht hätte stattfinden dürfen." Dennoch habe es kein Beweisverwertungsverbot erlassen. Mit dem Einsatz des Handy-Blitzers ohne Rechtsgrundlage werde das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt. Auch bei einem Probebetrieb müssten die rechtlichen Grundlagen vorhanden sein, wenn es Sanktionen gebe.
Wie viele Bußgeldbescheide im Laufe des sechsmonatigen Einsatzes des Handy-Blitzers ausgestellt wurden, wollte das Ministerium trotz mehrfacher Anfrage nicht mitteilen. Das Innenministerium werde eine Bilanz zum Pilotprojekt präsentieren, hieß es lediglich.
Als Reaktion zu den Urteilen teilte das Innenministerium mit, es sei "im Interesse der Verkehrssicherheit" zu begrüßen, dass das Gericht die mittels Monocam erhobenen Beweismittel für verwertbar erachtet habe. "Im Übrigen steht außer Frage – dies hat das Innenministerium schon immer betont -, dass für eine dauerhafte, über den zwischenzeitlich abgeschlossenen Pilotversuch hinausgehende Nutzung der Monocam eine spezifische Rechtsgrundlage zu schaffen ist."
Eine Entscheidung, ob die sogenannte Monocam bei der Polizei Rheinland-Pfalz eingeführt werde, sei noch nicht gefallen.
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Gerichtsurteil: Bußgeldbescheide wegen Handy-Blitzer bleiben gültig |
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Man darf andere sehr wohl filmen, jedoch nur aus eigennutz bzw. darf halt nicht...
... Hab grad den JDownloader aktualisiert und die Liste gefüllt...
So eindeutig und einseitig geregelt scheint das nicht zu sein. https://www.dr...
Wer sich dem entsprechend nicht im Griff hat, der legt das Smartphone außer Reichweite...
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