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Gerichtspostfach: EGVP-Client kann weiter genutzt werden

Ursprünglich sollte das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) Mitte Februar abgeschaltet werden. Das Debakel um das Besondere elektronische Anwaltspostfach (BeA) zwingt jedoch zum Umdenken.
/ Friedhelm Greis
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Der EGVP-Client soll noch bis Ende Mai 2018 genutzt werden können. (Bild: Governikus/Screenshot: Golem.de)
Der EGVP-Client soll noch bis Ende Mai 2018 genutzt werden können. Bild: Governikus/Screenshot: Golem.de

Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) soll noch einige Monate länger als geplant zur Verfügung stehen. Das habe die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) in einer Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen, berichtet das Anwaltsblatt(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf Teilnehmer der Arbeitsgruppe IT-Standards der BLK. Ursprünglich sollte der EGVP-Client nur noch bis zum 14. Februar 2018 genutzt werden können . Dem Bericht zufolge wird das System nun erst Ende Mai abgeschaltet.

Eigentlich sollte das EGVP von Beginn dieses Jahres an durch das Besondere elektronische Anwaltspostfach (BeA) ersetzt werden . Doch wegen schwerer Sicherheitsmängel könne das System nicht wie geplant an den Start gehen. "Erst wenn alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen eindeutig geklärt sind, werden wir das BeA wieder vollständig in Betrieb nehmen" , hatte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (Brak), Ekkehart Schäfer, Anfang Januar erklärt . Ob die Probleme bis Ende Mai geklärt werden können, ist allerdings offen.

Neue Verordnung zu beachten

Laut Anwaltsblatt können Anwälte auf Basis der BLK-Entscheidung die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) wie bisher nutzen. Allerdings können aufgrund der seit 1. Januar 2018 geltenden ERV-Verordnung(öffnet im neuen Fenster) (ERVV) die Schriftsätze nur noch als PDF-Dokumente übermittelt werden. Für Bilder ist zudem das TIFF-Format erlaubt. Die Verwendung von Container-Signaturen sei nicht mehr zulässig, schreibt das Blatt. Daher sei die gewohnte Arbeitsweise bei der Nutzung des EGVP-Clients zu ändern. Der Weiterbetrieb des EGVP vermindere den Zeitdruck bei der Brak, weil die nutzenden Anwälte nun nahezu in gewohnter Weise weiter mit den Gerichten elektronisch kommunizieren könnten.

Mit der Sicherheit war es beim EGVP indessen auch nicht gerade gut bestellt. Golem.de wurde bereits 2013 darauf aufmerksam gemacht , dass die EGVP-Client-Software erhebliche Probleme habe. So wurde etwa von Anwälten verlangt, ein Java Runtime Environment zu installieren. Die Projektteilnehmer von EGVP nahmen es mit der Sicherheit allerdings nicht besonders ernst und verteilten veraltete Java-Versionen mit bekannten Sicherheitslücken. Der Download wurde über die EGVP-Webseite direkt angeboten, anstatt auf das Downloadportal des Herstellers der Laufzeitumgebung zu verweisen.


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