Gerichtsentscheidung: Telekom darf Stream-On-Tarife nicht unverändert anbieten

Rückschlag für die Telekom: Der Bonner Telekommunikationskonzern darf vorläufig das Produkt Stream On in der jetzigen Form nicht länger anbieten. Ein Gericht sah in dem Dienst gleich zwei Rechtsverletzungen.

Artikel veröffentlicht am ,
Telekom unterliegt vor Gericht.
Telekom unterliegt vor Gericht. (Bild: David Ramos/Getty Images)

Die Deutsche Telekom muss alle Stream-On-Tarife anpassen oder ganz vom Markt nehmen. Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Produkt Stream On in mehreren Punkten gegen geltende Gesetze verstößt. Das Vertriebsverbot von Stream On ist aber zunächst vorläufig, weil es sich noch um das Eilverfahren handelt und das Hauptsacheverfahren noch läuft. Der jetzige Beschluss sei jedoch erst einmal unanfechtbar, so das Gericht in einer Pressemitteilung zu dem Urteilsspruch.

Die Telekom hatte damit gedroht, das Angebot Stream On einzustellen, wenn die Auflagen erfüllt werden müssten, die von der Bundesnetzagentur verlangt wurden. Der Grund sind unter anderem die Preise für das internationale Roaming. Wenn die Telekom dabei bleibt, wird Stream On also in Kürze vom Markt verschwinden. Die Bundesnetzagentur hatte verlangt, dass es keine Drosselung von Videos geben dürfe und die Stream-On-Leistungen auch im EU-Ausland gelten müssten. Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: "Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen."

In dem Streit geht es darum, ob das Zero-Rating-Angebot der Telekom gegen die europäischen Vorgaben zur Netzneutralität und zum EU-weiten Roaming verstößt. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur darf die Telekom die Übertragungsqualität der Videoinhalte in bestimmten Tarifen nicht drosseln. Zudem muss das Angebot auch innerhalb der EU zur Verfügung stehen. Das heißt, auch außerhalb Deutschlands darf der Datenverkehr zu bestimmten Anbietern nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden.

In einem Bescheid vom Dezember 2017 hatte die Bundesnetzagentur die Auflagen erteilt. Dagegen reichte die Telekom am 31. Januar 2018 eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Obwohl es sich um ein Eilverfahren handelt, haben die Kölner Richter fast neun Monate für ihre Entscheidung gebraucht. Mit dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen ist das Eilverfahren durch alle möglichen Instanzen gegangen (Aktenzeichen 13 B 1734/18).

Die Deutsche Telekom hatte die kostenlose Zubuchoption Stream On im April 2017 angekündigt. Ausgewählte Musik- und Videodienste werden dabei nicht auf das reguläre Datenvolumen angerechnet. Allerdings wird die Datenübertragungsrate in bestimmten Tarifen reduziert. Außerdem gilt die Flatrate nicht im EU-Ausland, obwohl seit 2017 ein Roaming ohne Aufschlag vorgeschrieben ist.

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spezi 16. Jul 2019

So habe ich es auch gemacht. Hier findest Du (nach etwa 2/3 der Seite) die vier StreamOn...

Spaghetticode 16. Jul 2019

Das weiß bloß die Telekom. Es könnte auch sein, dass die Telekom StreamOn für...

chaos1823 16. Jul 2019

Nein das ist nicht das Grundproblem. Wenn Infrastruktur einmal geschaffen wurde ist sie...

HoffiKnoffu 15. Jul 2019

Hi, ich war jetzt zwei Wochen in Dänemark. Dort könnte ich StreamOn so nutzen, wie in...



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