Gerichtsentscheidung: Hostel muss vollen Rundfunkbeitrag nur bei Empfang zahlen
Eine Hostelbesitzerin hatte geklagt, da sie keinen Rundfunkbeitrag für Zimmer ohne Empfangsmöglichkeit zahlen will. Ein Gericht in Leipzig hat der Betreiberin jetzt recht gegeben - sie muss nur den allgemeinen Grundbetrag zahlen. Auf Privathaushalte wirkt sich das Urteil nicht direkt aus.

Der Rundfunkbeitrag darf für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden, wenn darin auch eine Empfangsmöglichkeit vorhanden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden (Az.: BVerwG 6 C 32.16).
Betreiberin eines Hostels will nicht für Zimmer ohne Empfang zahlen
Geklagt hatte die Betreiberin eines Hostels in Neu-Ulm, die den allgemeinen Beitrag für Betriebsstätten zahlt und auch noch für jedes ihrer Gästezimmer einen Drittelbeitrag entrichten sollte. Sie argumentierte, dass es in den Zimmern keine Fernseher und Radios und auch keinen Internetzugang gebe. In den Vorinstanzen war die Klage erfolglos geblieben.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass Rundfunkempfang in Hotelzimmern einen Vorteil darstellt, für den die Betreiber grundsätzlich auch zahlen müssten. Das gilt allerdings nur, wenn es auch tatsächlich eine Empfangsmöglichkeit gibt.
Hotelzimmer werden anders bewertet als Privatwohnungen
Damit beurteilen die Bundesverwaltungsrichter die Lage bei Gästezimmern anders als bei Privatwohnungen. Dort wird der Rundfunkbeitrag als Haushaltsabgabe unabhängig vom Vorhandensein eines Empfangsgerätes erhoben. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass heutzutage praktisch jeder mindestens einen Internetzugang hat, der auch Rundfunkempfang ermöglicht. Für Hotelzimmer lasse sich aufgrund statistischer Daten dagegen nicht sicher sagen, dass sie lückenlos mit Empfangsgeräten oder Internet ausgestattet seien, teilte das Gericht mit.
Ob die Hostelbetreiberin tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten bietet, soll nun noch einmal überprüft werden. Der Fall wurde an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zurückverwiesen.
Bundesverfassungsgericht soll Rundfunkbeitrag generell prüfen
Auf die Zahlung des Rundfunkbeitrags durch Privatpersonen hat die Entscheidung keinen direkten Einfluss. Wie die FAZ berichtet, soll das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag aber auch grundsätzlich überprüfen. Das Gericht habe einen Fragenkatalog an die Bundesländer geschickt, auch die öffentlich-rechtlichen Sender, der Bundestag und der Bundesrat sollen sich äußern. Eine Reihe von Privatpersonen und Unternehmen sollen Verfassungsbeschwerden eingereicht haben.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
+1 Jupp, das würde mich auch mal interessieren. Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu.
In der Theorie nicht. In der Praxis schon, wenn alle gegen sie arbeiten. Ausserdem sind...
Die Löhne sind maßlos überzogen. Intendanten 400.000 EUR. Anchorman Klaus Kleber 500...
....ich habe ALLE Möglichkeiten versucht, nichts hat etwas gebracht. Gar nichts. Ende vom...