Gerichtsentscheid: Kein Recht auf Barzahlung von Rundfunkgebühr

Ein Journalist kämpft für das Recht auf Barzahlung, am Beispiel des Rundfunkbeitrags versucht er, ein Exempel zu statuieren. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel ist er gescheitert - endgültig geklärt ist die Sache aber noch nicht.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Der Kläger ist mit seiner Klage gescheitert, die Rundfunkgebühr auch in bar zahlen zu dürfen.
Der Kläger ist mit seiner Klage gescheitert, die Rundfunkgebühr auch in bar zahlen zu dürfen. (Bild: ARD)

Bürger haben keinen Anspruch darauf, Rundfunkbeiträge bar zu bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am 13. Februar 2018 entschieden und die Klage des Frankfurter Journalisten und Autors Norbert Häring abgelehnt. Der Hessische Rundfunk als Gläubiger sei nicht verpflichtet, Barzahlung zu akzeptieren, so die Richter. Sie bestätigten damit ein Urteil aus erster Instanz. Der VGH ließ aber ausdrücklich den Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Kläger beruft sich auf Bundesbankgesetz

Häring war einer von zwei Klägern in der Sache vor dem Verwaltungsgerichtshof. Ihm geht es nach eigener Aussage um das Grundsätzliche: "Ich möchte das Recht, bar zu zahlen, und sehe, dass dieses Recht gefährdet ist", erklärte er. Der Zwang zu Überweisung oder Bankeinzug könne Nachteile haben - beispielsweise für die Privatsphäre, weil Zahlungen verfolgbar seien. Deshalb kämpft der 55-Jährige seit 2015 dafür, Rundfunkbeiträge bar bezahlen zu können.

Er beruft sich unter anderem auf das Bundesbankgesetz. Das besagt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." Also dürfe der Gläubiger - in Hessen ist das rechtlich gesehen der Hessische Rundfunk - Bargeld nicht ablehnen, argumentiert der Volkswirtschaftler Häring. Besonders die öffentliche Hand habe kein Recht dazu.

Hessischer Rundfunk verweist auf bereits gefällte ähnliche Urteile

Die Vertreter des Hessischen Rundfunks betonten vor Gericht, dass es bundesweit bereits zehn Urteile in ähnlichen Fällen gebe. Alle seien zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgefallen. Es sei zweifelhaft, ob das Bundesbankgesetz wirklich eine Verbindung zu diesem Fall habe.

Die Kasseler Richter haben diese Ansicht bestätigt: Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, dass Barzahlungen zu akzeptieren seien. Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben könnten grundsätzlich andere Zahlungsweisen anstelle Bezahlung mit Bargeld vorgeschrieben werden.

Norbert Häring zeigte sich über das Urteil nicht überrascht: "Etwas Besseres war nicht zu erwarten", sagte er. Er werde voraussichtlich Revision einlegen. Ziel sei immer gewesen, den Sachverhalt auf höherer Ebene klären zu lassen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


OderUnd 01. Jan 2020

Es finden sich politische Vertreter aller Parteien und Gruppen wieder. Warum? Damit die...

OderUnd 01. Jan 2020

Die einzige Pflicht ist es, ein "allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel" zu akzeptieren...

Anonymer Nutzer 14. Feb 2018

Das ist dann der "barzahleraufschlag" ;) Der kommt sogar bis in die Wohnung rein...

lestard 14. Feb 2018

Das geht den Beitragsservice doch nix an, was für einen Job und was für einen Mietvertrag...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Halluzination
ChatGPT erfindet Gerichtsakten

Ein Anwalt wollte sich von ChatGPT bei der Recherche unterstützen lassen - das Ergebnis ist eine Blamage.

Halluzination: ChatGPT erfindet Gerichtsakten
Artikel
  1. Forschung: KI findet Antibiotikum gegen multirestistentes Bakterium
    Forschung
    KI findet Antibiotikum gegen multirestistentes Bakterium

    Forscher zeigen, dass die Hoffnungen in KI bei der Entwicklung von Medikamenten berechtigt sind. Ihre Entwicklung soll deutlich schneller werden.

  2. Mikromechanik: Zotac bringt ersten PC mit fast lautlosem MEMS-Lüfter
    Mikromechanik
    Zotac bringt ersten PC mit fast lautlosem MEMS-Lüfter

    Dank Mikromechanik soll Frores Airjet kleiner und leiser sein als Lüfter. Der erste PC damit wird aber recht teuer.

  3. Blue Byte: Im Bann der ersten Siedler
    Blue Byte
    Im Bann der ersten Siedler

    Vor 30 Jahren wuselten die ersten Siedler über den Bildschirm. Golem.de hat den Aufbauspiel-Klassiker von Blue Byte neu ausprobiert.
    Von Andreas Altenheimer

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Microsoft Xbox Wireless Controller 40,70€ • Lexar Play 1 TB 99,60€ • DAMN!-Deals mit AMD-Bundle-Aktion • Crucial P5 Plus 1 TB 72€ • MSI RX 7600 299€ • Inno3D RTX 4070 679€ • MindStar: ASRock RX 6800 XT Phantom OC 579€, PowerColor RX 6800 Fighter 489€ • Logitech bis -46% [Werbung]
    •  /