Gerichtsentscheid: Bahn-Suche-Funktion nach schnellster Verbindung nicht legal

Das Versprechen klingt verlockend: Bei der Online-Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn die Option Schnellste Verbindungen wählen, und man erhält garantiert die optimale Reisezeit. Doch dieses Werbeversprechen hält nicht, was es verspricht, urteilte nun das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Suchfunktion sei irreführend und damit wettbewerbswidrig ( Az. 6 W 61/23(öffnet im neuen Fenster) ).
Was bemängelt das Gericht?
Zwar wird in der App und der DB-Website zunächst die absolut schnellste Verbindung angezeigt. Doch anschließend zeigt das System nicht etwa ähnlich schnelle Alternativen zu anderen Uhrzeiten an, sondern nur die jeweils nächstschnellere Verbindung – ausgehend von der Abfahrtszeit der ursprünglichen Empfehlung. Dadurch werden aber möglicherweise schnellere Verbindungen, die vor oder nach der nächsten Abfahrt liegen, gar nicht erwähnt.
Für das Gericht ist das irreführend. Verbraucher gingen davon aus, dass es sich um die wirklich schnellsten Verbindungen handle. Dies sei aber nicht der Fall.
So reagiert die Bahn
Die Bahn bedauert die Entscheidung nach einem Bericht des Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Immerhin gebe es erläuternde Hinweise zur Funktionsweise, die das Gericht aber als nicht ausreichend bewertet habe, so die Bahn. Derzeit prüft das Unternehmen dem Bericht nach, wie es auf das Urteil reagieren wird – die Suchfunktion ist bisher weiterhin online verfügbar.
Laut Bahn basiert der Algorithmus auf einem Standardprodukt, das auch viele andere Verkehrsunternehmen in Europa nutzen. Möglicherweise müsse die Darstellung aber noch transparenter gestaltet werden, was die Kriterien der Schnelligkeit angehe, gibt das Unternehmen zu.