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Gericht zu Netflix vs. Synchronsprecher: Synchronsprecher-Verband trägt Mitverantwortung für KI-Klausel

Zwei Verbände deutscher Synchronsprecher streiten vor Gericht. Der eine wollte dem anderen verbieten, eine Mitverantwortung für die KI-Klauseln in Netflix-Verträgen zu benennen.
/ Ingo Pakalski
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Netflix und Synchronsprecher streiten seit Monaten um eine KI-Klausel in den Verträgen. (Bild: Unsplash)
Netflix und Synchronsprecher streiten seit Monaten um eine KI-Klausel in den Verträgen. Bild: Unsplash
Inhalt
  1. Gericht zu Netflix vs. Synchronsprecher: Synchronsprecher-Verband trägt Mitverantwortung für KI-Klausel
  2. Vor Gericht kritisiert der BFFS die KI-Klauseln in den Netflix-Verträgen
  3. Nachtrag vom 10. Juli 2026, 12:10 Uhr

Das Landgericht Berlin II hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Bundesverbands Schauspiel (BFFS) gegen den Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS) vollständig zurückgewiesen. Der BFFS wollte dem VDS gerichtlich untersagen, eine Mitverantwortung des BFFS für die KI-Klauseln in Netflix-Verträgen für in Deutschland tätige Synchronsprecher zu benennen.

Der Bundesverband Schauspiel (BFFS)(öffnet im neuen Fenster) und der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS)(öffnet im neuen Fenster) bewerten die KI-Klauseln in Netflix-Verträgen für Synchronsprecher hierzulande sehr unterschiedlich. Während sich der BFFS aufgrund der mit Netflix ausgehandelten KI-Klauseln für eine weitere Zusammenarbeit mit Netflix ausspricht, rät der VDS Sprechern von einer weiteren Zusammenarbeit mit Netflix ab.

In dem aktuellen Fall ging es um drei Aussagen des VDS vom April 2026. Unter anderem störte sich der BFFS an dem Satz: "Dass der BFFS sich unserer Auffassung nicht anschließt, verstehen wir. Er hat den Vertrag ja mitzuverantworten." Diesen Satz und zwei weitere Äußerungen hielt der BFFS für unwahre Tatsachenbehauptungen und mahnte den VDS ab.

VDS ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen

Der VDS gab keine Unterlassungserklärung ab und der BFFS beantragte eine einstweilige Verfügung, um dem VDS die Äußerungen gerichtlich verbieten zu lassen. Nach Angaben des VDS hält das Gericht alle drei Äußerungen für zulässig. Das Gericht hält die VDS-Einschätzung für eine vertretbare Meinungsäußerung.

Der VDS zitiert aus dem Urteil: "Wer an der Ausgestaltung der in den AOR einfließenden Regelungen in dieser Weise mitwirkt, 'verantwortet' diese im wertenden Sinne 'mit' auch, wenn er nicht selbst Vertragspartei der AOR wird." Zudem hat das Gericht betont, dass die Pressemitteilung des VDS ein öffentliches Informationsanliegen verfolge und einen sachbezogenen Beitrag zu der seit Monaten in der Branche geführten Auseinandersetzung über den Einsatz künstlicher Intelligenz im Synchronbereich leistet.

Der BFFS hat mit Netflix die KI-Regelung Synchron-Schauspiel getroffen und darin vereinbart, dass konkrete Bestimmungen in die Netflix-AOR (Assignment of Rights) aufgenommen werden. Diese Bestimmungen finden sich wörtlich in der AOR wieder, und Ziffer 15 der AOR verweist ausdrücklich auf die zwischen dem BFFS und Netflix geschlossene Regelung. Diese Tatsachen sind zwischen den Verbänden laut VDS unstreitig.


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