Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Nachtrag vom 10. Juli 2026, 12:10 Uhr

Der BFFS erklärte Golem, dass für den Verband die aktuelle Mitteilung des VDS "nicht ganz nachvollziehbar" ist. Sie lasse wesentliche Punkte aus. "Der BFFS hat keine AOR mit Netflix verhandelt, sondern in einer GVR außerhalb der AOR bestimmte Regelungen zu KI vereinbart", erklärte der BFFS.

Denn in den AOR stünden auch "problematische Dinge (...), denen wir so in einem Vertrag niemals zugestimmt hätten". Der VDS spreche in der vom BFFS beanstandeten Pressemitteilung von einer zwischen BFFS und Netflix "geschlossenen" oder "getroffenen" AOR-Vereinbarung, dies entspreche aber nicht den Tatsachen, heißt es vom BFFS.

Daher hat der BFFS nach eigener Angaben Berufung eingelegt. Zudem zeigt sich der BFFS darüber verwundert, dass der VDS von "neuen Tönen" beim BFFS spreche. Der BFFS hat nach eigener Aussage bereits zu Jahresbeginn darauf hingewiesen, dass die AOR problematische Klauseln enthalten.

Netflix-Vertrag bietet laut BFFS ein Schutzniveau

Dazu zähle unter anderem eine Schiedsgerichtsklausel, die vom BFFS gegenüber Netflix moniert worden sei. Der BFFS habe nach eigener Schilderung erreichen können, dass "diese Klausel aktuell nicht mehr verwendet wird". "Wir setzen bei solchen Dingen stets primär auf Verhandlungslösungen", betont der BFFS.

Nach Sicht des BFFS biete der Vertrag mit Netflix "für Synchronschauspieler*innen ein Schutzniveau", das über die "gesetzlichen Standards hinausgeht". Andere Streaminganbieter nutzen laut BFFS "Vertragsklauseln, die ein echtes Problem darstellen".

"Netflix agiert hier im Vergleich zu anderen Playern als deutlich stärker der deutschen Synchronbranche und der menschlichen Kunst zugewandter Marktteilnehmer", heißt es vom BFFS.


Relevante Themen