Vor Gericht kritisiert der BFFS die KI-Klauseln in den Netflix-Verträgen
Der VDS zeigt sich überrascht, dass der BFFS eine Mitverantwortung für die AOR-Vereinbarung in dem Gerichtsverfahren abstreiten wollte. Immer wieder stellte der BFFS die AOR-Vereinbarung überwiegend positiv dar und empfiehlt auch weiterhin, für Netflix zu arbeiten.
In einer Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 spricht der Verband von einer "Vorreiterrolle" und versichert, die KI-Technologien kämen "ausschließlich unter Wahrung der gesetzlichen Rahmenbedingungen – insbesondere des Urheberrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts" zum Einsatz. Ende Januar 2026 empfahl er seinen Mitgliedern, "unter dem neuen AOR die Arbeit für Netflix fortzusetzen", weil die "Schutzmechanismen [...] im neuen AOR eingebaut" seien, heißt es vom VDS.
Der VDS war nach eigenen Angaben überrascht, dass die BFFS-Anwälte vor Gericht auf deutliche Distanz zur KI-Regelung mit Netflix gegangen sind. Der VDS zitiert die BFFS-Anwälte mit den Worten: "Daneben gibt es zahlreiche weitere Klauseln, die aus Sicht der Antragstellerin problematisch sind. Dies betrifft zum Beispiel die Schiedsvereinbarung (Ziff. 18 AOR i.V.m. Anhang 3), die faktisch einstweiligen Rechtsschutz ausschließt."
Der BFFS rückt von seiner bisherigen Position ab
Weiter erklärten die BFFS-Anwälte laut VDS: "Ebenso verhält es sich mit den Regelungen zum Datenschutz (Ziff. 7 AOR i.V.m. Anhang 2). [...] Insbesondere die Klauseln zum Datenschutz in der AOR sind aber von der Antragstellerin nicht verhandelt worden und werden auch von ihr kritisch gesehen." Der VDS hat im April 2026 eine Datenschutzbeschwerde gegen Netflix an die zuständigen Aufsichtsbehörden vorbereitet.
"Für uns ist die Sache damit geklärt. Wir konzentrieren uns weiter auf Netflix und auf den Schutz der Sprecher:innen, um den es hier eigentlich geht. Wir hoffen, dass der BFFS die in dem Verfahren eingenommene kritische Haltung gegenüber der AOR beibehält. Diese Sorge teilen wir und reichen dem BFFS die Hand, um dieses Anliegen gemeinsam gegenüber Netflix zu vertreten", erklärte die 1. Vorsitzende des VDS, Anna-Sophia Lumpe.
Netflix-Produktionen verlieren Stammsprecher
Das Landgericht Berlin II hat über den Fall nach mündlicher Verhandlung vom 17. Juni 2026 am 8. Juli 2026 ein Urteil veröffentlicht (Az. 7 O 245/26 eV). Die Kosten des Verfahrens muss der BFFS tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BFFS hat die Möglichkeit, Berufung dagegen einzulegen und hat dies bereits getan. Siehe dazu unsere Ergänzung zum Artikel auf der dritten Seite.
Als Folge des Konflikts zwischen Netflix und dem VDS verweigern einige Synchronsprecher eine Zusammenarbeit mit Netflix. Das führte bereits dazu, dass übliche Synchronstimmen bekannter Schauspieler wie Russell Crowe, Jason Momoa, Gerard Butler und Jennifer Lopez in Netflix-Produktionen nicht besetzt und andere Sprecher verpflichtet wurden.
Der BFFS hat sich zu dem Gerichtsurteil geäußert und wird juristisch dagegen vorgehen.
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