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Gericht: Youtube-Ripper muss IP-Adressen und Standorte mitloggen

Ein russischer Betreiber zweier Youtube -Download-Webseiten ist von einem US-Gericht zu einer umfangreichen Nutzerdatenerhebung verpflichtet worden.
/ Moritz Tremmel
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Youtube-Ripper soll Daten von Nutzern sammeln. (Bild: Mohamed Hassan/Pixabay)
Youtube-Ripper soll Daten von Nutzern sammeln. Bild: Mohamed Hassan/Pixabay

Der russische Betreiber zweier Webseiten zum Herunterladen von Inhalten auf Youtube ist von einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia zu Überwachungsmaßnahmen verpflichtet worden: Er soll umfangreiche Protokolle der Nutzeraktivitäten führen und diese an die großen Plattenfirmen übergeben.

Die Musiklabels, darunter Universal, Warner Bros und Sony, argumentierten vor Gericht mit massiven Urheberrechtsverletzungen durch den Download von Musikvideos als Video- oder MP3-Datei. Diese würden sowohl in den USA als auch in anderen Ländern genutzt. Den beiden Webseiten Flvto.biz und 2conv.com und ihrem Betreiber Tofig Kurbanov werfen sie Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung vor.

Laut einem Bericht des Onlinemagazins Torrentfreak(öffnet im neuen Fenster) setzte sich Kurbanov im Unterschied zu vielen anderen ausländischen Seitenbetreiben mit einem Anwaltsteam vor dem US-Gericht zur Wehr. Mit der Argumentation, dass die Gerichte keine Zuständigkeit für einen russischen Seitenbetreiber hätten, reichte er eine Klageabweisung ein.

IP-Adressen und Standortdaten müssen mitgeloggt werden

Das Bezirksgericht stimmte der Argumentation zunächst zu und wies die Klage ab. Die Plattenfirmen legten allerdings erfolgreich Berufung ein. Der Fall musste erneut vor dem Bezirksgericht Virginia verhandelt werden. Dies nutzten die Plattenfirmen, um Informationen wie Downloadstatistiken und Standortdaten von Kurbanov zu fordern. Solche Daten protokollierte der Betreiber jedoch nicht und konnte sie entsprechend nicht teilen.

Das Gericht folgte der Argumentation der Musiklabels und verpflichtete den Beklagten, die Protokolle zu aktivieren, die Daten zu sammeln und weiterzugeben. Für alle konvertierten Dateien wollen die Labels "Dokumente über jede nachfolgende Nutzung, Vervielfältigung, Speicherung, Verteilung oder sonstige Verfügung über die Audiodatei, einschließlich des Datums und der Uhrzeit des Herunterladens der Audiodatei und des geografischen Standorts (d.h. des Bundesstaats) des Nutzers" erhalten.

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Kurbanov sorgt sich durch das Sammeln von IP-Adressen um die Privatsphäre seiner Nutzer. Die Plattenlabels entgegneten, dass die IP-Adressen geschwärzt werden könnten. Allerdings wird aus dem Gerichtsbeschluss nicht deutlich, ob Daten geschwärzt werden dürfen. Laut Torrentfreak geht aus den Gerichtsdokumenten nicht hervor, dass die Musiklabels die Daten nutzen wollten, um Nutzer der Webseite zu verfolgen. Ausschließen lässt sich dies jedoch nicht.


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