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Gericht: Whatsapp muss Gruppen wegen Urheberrechtsverletzung löschen

Nach einer Anordnung des obersten indischen Gerichtes muss Whatsapp mehrere Gruppen löschen. Das eigentliche Verfahren läuft noch.
/ Moritz Tremmel
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Der Messenger Whatsapp gehört zu Facebook/Meta. (Bild: arivera/Pixabay)
Der Messenger Whatsapp gehört zu Facebook/Meta. Bild: arivera/Pixabay

Obwohl die Klage der größten Zeitungsverlagsgruppe Indiens voraussichtlich erst im Mai verhandelt wird, hat das oberste Gericht in Delhi angeordnet, dass Whatsapp mehrere Gruppen löschen oder blockieren muss. Die Klage richtet sich laut dem Onlinemagazin Torrentfreak(öffnet im neuen Fenster) gegen mehrere Whatsapp-Gruppen, in denen die urheberrechtlich geschützten Inhalte der Zeitungen verbreitet worden sein sollen.

Neben Whatsapp wurden auch die Administratoren der Gruppen verklagt. Deren Identität will der Zeitungsverlag DB Corp Ltd über die Rufnummern der Whatsapp-Nutzer herausgefunden haben. Allerdings räumt der Verlag ein, dass es "viele andere Gruppen" geben könnte, die denselben illegalen Austausch betrieben. Diese seien jedoch derzeit noch unbekannt. Die DB Corp Ltd gibt fünf Zeitungen mit insgesamt 61 Ausgaben heraus. Diese bietet sie in einem Abonnement-Modell auf ihren Webseiten zum Kauf an.

Gericht ordnet an, die Whatsapp-Gruppen binnen sieben Tagen zu löschen

Bereits am 30. August hatte der Verlag Whatsapp aufgefordert, die von ihm identifizieren "rechtsverletzenden Gruppen" zu entfernen. Das habe Whatsapp abgelehnt und erklärt, nur auf eine gerichtliche Anordnung hin aktiv zu werden, berichtet Torrentfreak. Mit Screenshots habe der Verlag das oberste indische Gericht überzeugen können, so dass eine entsprechende Anordnung ausgestellt wurde.

"Somit hat der Kläger einen Anscheinsbeweis erbracht, und auch die Abwägung fällt zu Gunsten des Klägers aus. Darüber hinaus würde ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen, wenn keine einstweilige Verfügung erlassen wird, die die Beklagten daran hindert, die E-Zeitung des Klägers illegal in Umlauf zu bringen und zu verbreiten," heißt es in der Verfügung von Richter Sanjeev Narula. Whatsapp hatte anschließend sieben Tage Zeit, um der Anordnung – also dem Löschen beziehungsweise Blockieren der Gruppen – nachzukommen.


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