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Gericht weist Berufung zurück: Netflix und Spotify verlieren bei Preisanpassungsklauseln

Das Kammergericht hat beide Berufungen von Netflix und Spotify zurückgewiesen. Es ging um Klauseln zur Anpassung der Abopreise.
/ Ingo Pakalski
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Netflix und Spotify verlieren beide vor Gericht. (Bild: Pixabay)
Netflix und Spotify verlieren beide vor Gericht. Bild: Pixabay

Das Kammergericht Berlin hat die Berufungen von Netflix und Spotify zu Urteilen zu Klauseln zur Preisanpassung zurückgewiesen. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer aktuellen Mitteilung hin. Die Organisation sieht das als großen Erfolg für die Abonnenten beider Anbieter(öffnet im neuen Fenster), es stärke das Recht der Verbraucher.

Das Kammergericht entschied bereits am 15. November 2023, durch die Mitteilung des vzbv wurde der Urteilsspruch bekannt gemacht. (Az. 23U 15/22 und 23 U 112/22)

Spotify und Netflix erhöhten in der Vergangenheit immer wieder ihre Abopreise, ohne dass die Kunden aktiv zugestimmt hatten. Bei der Spotify-Preiserhöhung vom Oktober 2023 änderte der Anbieter das und verlangte von den Abonnenten eine aktive Zustimmung zu den neuen Abopreisen.

In früheren Urteilen erklärten Gerichte die Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix für unzulässig.

Verbraucherschützer sehen Signalwirkung

"Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten", meinte Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, zum Urteil. Das Kammergericht Berlin habe eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen.

"Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen", Kunden müssten dem aktiv zustimmen. Das Kammergericht erklärte, dass sich sowohl Netflix als auch Spotify eine entsprechende Zustimmung zu einer Preiserhöhung ohne großen Aufwand einholen könnten.

Netflix und die rechtskonforme Beschriftung des Bestellbuttons

Zuletzt bekam Netflix im Sommer 2023 neuen juristischen Ärger. Der vzbv mahnte den Streaminganbieter ab, weil dieser bei der Buchung eines Netflix-Unterkontos einen Bestellbutton unzulässig beschriftet hatte. Der Bestellbutton erfüllte somit nicht die nötigen rechtlichen Voraussetzungen.

2020 ließ es Netflix bei der Beschriftung des normalen Bestellbuttons noch auf einen Rechtsstreit ankommen – und verlor. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hatte Netflix die Abobuchung rechtswidrig beschriftet. Das sah das zuständige Gericht ebenfalls so.

Nachtrag vom 25. November 2023, 10:00 Uhr

Zur aktuellen Entwicklung hat Spotify Golem.de eine Stellungnahme geschickt. Darin heißt es: "Die Möglichkeit, unsere Preise anzupassen, wird nicht infrage gestellt und die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird, da wir uns dabei nicht auf die angegriffene Klausel stützen." Das deckt sich mit den Angaben im Bericht von Golem.de.

"Wie immer befolgen wir die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in jedem Markt, in dem wir tätig sind", versichert Spotify. Offen bleibt hierbei, warum Spotify in Berufung gegangen ist, nachdem das Gericht die Klauseln zu Preisanpassung als unwirksam erklärt hatte, weil diese gegen geltende Gesetze verstoßen haben.

Nach der Preiserhöhung am 2. Oktober 2023 hat Spotify nach eigenen Angaben Bestandskunden über die Preiserhöhung für das Musikstreamingabo informiert. Bestehende Abonnenten wurden demnach per E-Mail über die neuen Preise informiert. Kunden "haben drei Monate Zeit, diese zu prüfen und sich für den neuen Preis zu entscheiden". Spotify machte keine Angaben dazu, wie das Unternehmen auf Kunden reagiert, die der Preiserhöhung nicht zustimmen.


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