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Gericht stärkt Kundenrechte: Hersteller muss Sicherheitslücke bei Türschloss nennen

Es genügt nicht, wenn Abus bei einer bekannten Sicherheitslücke für ein Türschloss nur auf einer Webseite eine Warnung platziert.
/ Ingo Pakalski
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Das Funktürschloss Hometec Pro CFA3000 von Abus (Bild: Abus)
Das Funktürschloss Hometec Pro CFA3000 von Abus Bild: Abus

Das Landgericht Bochum hat die Firma Abus dazu verurteilt, potenzielle Käufer besser als bisher über Sicherheitsmängel bestimmter Tür- und Fensterschlösser zu informieren. Zuvor gab es von staatlicher Seite eine Sicherheitswarnung vor dem Einsatz der Abus-Produkte . Das Unternehmen vertrat die Auffassung, dass ein Hinweis über Sicherheitslücken auf der Webseite des Unternehmens ausreiche. Das sah der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anders, klagte dagegen und siegte vor Gericht.

Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im August 2022 eine Produktwarnung für Abus-Funktürschlösser veröffentlicht hatte, wurden die Produkte weiter im Handel angeboten, ohne dass Interessenten in Läden und Onlineshops darüber informiert wurden. Kriminelle könnten durch die Sicherheitslücke ein Schloss aus dem näheren räumlichen Umfeld entriegeln und sich Zugang zu Gebäuden, Büroräumen oder Wohnungen verschaffen.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, der Hinweis des Unternehmens sei ungenügend und rechtswidrig gewesen. Es sei eine wesentliche Information, dass die Produkte ihre Funktion, Einbrüche zu verhindern, möglicherweise nicht erfüllten. Das dürfe Kunden nicht vorenthalten werden.

Warnungen vor Sicherheitslücken müssen im Handel erfolgen

Verbraucher kauften die Produkte nicht über die Abus-Website, sondern im Einzelhandel oder in Onlineshops. Das Unternehmen habe keine Maßnahmen getroffen, damit Kunden vor einem Kauf über die Sicherheitslücke informiert würden. Das sei jedoch für eine informierte Entscheidung zwingend erforderlich. Interessenten könnten andere Produkte wählen, wenn sie von den Sicherheitsrisiken wüssten.

"Wenn bei Produkten Sicherheitslücken erkannt werden, müssen Verbraucher:innen davon erfahren. Sicherheitshinweise dürfen nicht versteckt oder vorenthalten werden" , sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop zu dem Urteil. Vor allem bei Tür- und Fensterschlössern müssten sie "informierte Kauf-Entscheidungen treffen können" .

Ein Funkfensterschloss von Abus hat die gleiche Sicherheitslücke

"Schließlich sind sie ein potenzielles Einfallstor für Einbrecher. Wer den Menschen solche Informationen vorenthält oder sie gar mit zurückgezogenen Test-Bewertungen in die Irre führt, handelt unverantwortlich" , ergänzte Pop. Die BSI-Warnung betrifft den Funktürschlossantrieb Hometec Pro CFA3000 und die dazugehörige Funkfernbedienung Hometec Pro CFF3000. Abus bestätigte die Schwachstelle.

Der Hersteller veröffentlichte daraufhin bei seinem Funkfensterantrieb Hometec Pro FCA3000 einen Sicherheitshinweis, der laut Abus die gleiche Technik wie der Funktürschlossantrieb besitzt. Eine BSI-Warnung gab es dazu nicht. Der vzbv informiert aktuell über das Urteil, das am 23. November 2023 erging und nun rechtskräftig ist, nachdem Abus eine eingereichte Berufung zurücknahm (Az: I-8 O 26/23(öffnet im neuen Fenster) ).

Auch Bauhaus verlor vor Gericht

Nicht nur Abus, auch der Handel muss vor dem Kauf über Sicherheitsrisiken informieren. Drei Händler bewarben die Abus-Produkte weiterhin mit einem Testurteil der Stiftung Warentest, das nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke von der Stiftung zurückgezogen worden war. Der vzbv sprach Abmahnungen aus, zwei der drei Händler gaben eine Unterlassungserklärung ab.

Die Baumarktkette Bauhaus verweigerte eine Unterlassungserklärung, der vzbv zog vor Gericht. Das Landgericht Mannheim urteilte am 20. Oktober 2023, dass Bauhaus es unterlassen müsse, die Abus-Produkte weiterhin mit dem zurückgezogenen Testurteil der Stiftung Warentest zu bewerben. Das Urteil ist rechtskräftig (Az: 14 O 14/23(öffnet im neuen Fenster) ).


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