Gericht: Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist rechtens

Zwei Polizisten hatten gegen die Kennzeichnungspflicht in Brandenburg geklagt. Das Gericht hat entschieden, dass diese verfassungsgemäß sei, auch wenn sie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten eingreife, und nennt dafür mehrere Gründe.

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Ohne Kennzeichnung schwer auseinanderzuhalten: Polizisten im Einsatz
Ohne Kennzeichnung schwer auseinanderzuhalten: Polizisten im Einsatz (Bild: _dChris/CC-BY 2.0)

Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Brandenburg ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26. September entschieden. Zwei Polizisten aus Brandenburg hatten mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gegen die Pflicht geklagt und sind nun bereits zum dritten Mal vor Gericht gescheitert. Zuerst hat Netzpolitik.org berichtet.

Bereits seit Januar 2013 müssen uniformierte Polizisten in Brandenburg bei Amtshandlungen ein Schild mit ihrem Namen tragen. Im Falle einer geschlossenen Einheit (Hundertschaft) wird anstatt des Namensschildes eine Nummer getragen, anhand derer die Beamten nachträglich identifiziert werden können. Die beiden Polizisten wollten von der Kennzeichnungspflicht befreit werden, da diese in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreife.

Das Gericht bestätigte dies zwar, betonte jedoch, dass dieser Eingriff verfassungsgemäß sei, da eine den Anforderungen entsprechende gesetzliche Grundlage dafür gegeben sei. Diese sei verhältnismäßig und diene der "Stärkung der Bürgernähe und der Transparenz der Arbeit der Polizei", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes. Die Kennzeichnung ermögliche eine leichtere Aufklärung von Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen durch Polizeibeamte und wirke damit auch präventiv. Ohne eine Kennzeichnung sind Polizisten, die Vergehen oder Straftaten begehen, oft nur schwer zu identifizieren.

Bereits im Jahr 2017 forderte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Polizisten bei Einsätzen identifizierbar sein müssen, denn "die daraus folgende Unfähigkeit von Augenzeugen und Opfern, Polizisten zu identifizieren [...], kann für eine bestimmte Gruppe von Polizisten praktisch zur Straffreiheit führen". Hintergrund war ein Polizeiübergriff bei einem Fußballspiel in München im Dezember 2007. Als es zu Ausschreitungen kam, setzte die Polizei Schlagstöcke und Pfefferspray ein - auch gegen umstehende Unbeteiligte. Die Polizisten konnten nie identifiziert werden, da sie weder Namen noch Nummern trugen. Zudem wurde kritisiert, dass es in Deutschland keine unabhängige Ermittlungsinstanz gebe, sondern die Polizei gegen sich selbst ermitteln müsse.

Polizisten werden daher nur selten für Vergehen zur Rechenschaft gezogen. In einigen Bundesländern gilt eine Kennzeichnungspflicht, in Bayern jedoch weiterhin nicht.

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GodsBoss 01. Okt 2019

Freiheit statt Angst 2009 - Ja, der Vorfall ist alt, aber ich habe ihn deswegen...

Anonymer Nutzer 30. Sep 2019

Soweit ich mich erinnere geht eine Zivilfestnahme nur wenn du direkt eine Straftat...

trashbubble 30. Sep 2019

Ohne Möglichkeit der Revision? Gibt es das Urteil öffentlich einsehbar?

trashbubble 30. Sep 2019

Gab es von Seiten der Polizei provozierte Vorkommnisse? [_] Ja oder [_] Nein. An dieser...



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