Gericht: Keine anonymen Prepaid-SIMs in Deutschland

Die Datenerhebung beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten verstößt nicht gegen die europäische Grundrechtecharta. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der Kläger rät zum Kauf dänischer oder niederländischer SIM-Karten.

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Prepaid-SIM-Karten gibt es in Deutschland nur gegen Personendaten.
Prepaid-SIM-Karten gibt es in Deutschland nur gegen Personendaten. (Bild: tomekwalecki/Pixabay)

"Heute ist ein schwarzer Tag für Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, die ohne den Schutz der Anonymität oftmals verstummen", kommentierte Patrick Breyer, Jurist und Europaabgeordneter der Piratenpartei, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu anonymen Prepaid-Karten. Die Richter urteilten, dass die 2004 in Deutschland eingeführte Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten im Einklang mit der europäischen Grundrechtecharta steht. Strittig war der Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in seiner Ausführung von 2008, der beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte die Angabe von Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum verlangt.

Gemeinsam mit seinem Bruder Jonas Breyer hatte Patrick Breyer seit 2012 für eine anonyme Nutzung von Prepaid-SIM-Karten vor dem EGMR geklagt. Im gleichen Jahr urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es kein Recht auf eine anonyme Kommunikation gebe. Nun sind die Brüder Breyer vor dem EGMR gescheitert.

Sechs der sieben Richter am EGMR sahen die Datenerfassung beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraumes. Das Gericht folge dem "Argument der Regierung, dass der Eingriff die legitimen Ziele der öffentlichen Sicherheit, der Verhinderung von Unordnung oder Verbrechen und des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer verfolge". Ein solcher Eingriff könne in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig gerechtfertigt werden, solange es "in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten legitimen Ziel steht", heißt es in dem Urteil. Im konkreten Fall liege zwar ein Eingriff in die Grundrechte vor, dieser sei jedoch sehr begrenzt. Der Richter Carlo Ranzoni wich in seiner Meinung von der Gerichtsentscheidung ab und betonte, dass der Staat anhand der Identität von Nutzern deren Bewegungen und private Kommunikation überwachen könne.

2016 wurde die Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten um eine Ausweispflicht erweitert. Nutzer müssen Namen, Adresse sowie das Geburtsdatum über ein Identifikationsdokument nachweisen. Auch dagegen hat Patrick Breyer im Jahr 2017 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Verfahren ist noch anhängig. Breyer empfiehlt derweil für jeden, der seine Privatsphäre schützen wolle, "die Nutzung anonymer Prepaidkarten aus EU-Ländern wie den Niederlanden und Dänemark".

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