Gericht: Fünf Angeklagte nach IAA-Protestaktion verurteilt

Nach einer Hausbesetzung als Protestaktion gegen die Münchner Automesse IAA sind fünf Angeklagte am 5. Mai 2022 wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen worden. Unter ihnen ist auch ein Journalist der Tageszeitung Taz, der geltend gemacht hatte, im September vergangenen Jahres nur aus dem von jungen Klimaschutzaktivisten besetzten Gebäude berichtet zu haben. Er erhielt ebenso wie drei weitere Angeklagte vor dem Amtsgericht München eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet(öffnet im neuen Fenster) .
Das bedeutet, dass sie nur dann eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zahlen haben, wenn sie binnen eines Jahres erneut straffällig werden. Ein fünfter Angeklagter hingegen erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen, weil er bereits wegen ähnlicher Aktionen in Erscheinung getreten sein soll.
Das damals besetzte Bürogebäude in der Karlstraße 20 in München gehört dem Freistaat Bayern und steht seit Jahren leer. Die Aktivisten hatten es im Zuge der Proteste gegen die Automesse IAA besetzt und zu einem selbstverwalteten Kulturzentrum erklärt. "Dass die Stadt München in solchen Zeiten zulässt, dass ein Riesen-Event der internationalen Autoindustrie die gesamte Innenstadt in Beschlag nimmt, ist purer Hohn und ein Schlag ins Gesicht" der Menschen, die sich für eine lebenswerte Zukunft engagieren, erklärte einer der angeklagten Aktivisten im Namen des Quartetts vor Gericht. Der Protest, der sich auch gegen Immobilienleerstand richte, sei befeuert von Wut, aber "auch von unserem Gewissen" : Sie wollten sich den "ökologischen und sozialen Verwüstungen" entgegenstellen, die von den reichsten Weltregionen ausgingen.
"Journalismus ist kein Hausfriedensbruch"
Der betroffene Journalist, der für die Taz aus München berichtete, berief sich auf die Pressefreiheit. Er habe in jener Nacht einen Tipp bekommen, habe vor dem Haus von der Aktion erfahren und sich innerhalb weniger Minuten entscheiden müssen: Draußen bleiben oder reingehen, um vor Ort vom Geschehen zu berichten? Die Aktivisten wiederum hatten sich auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit berufen, die in diesem Fall höher zu gewichten sei als das Hausrecht - zumal es zu keiner Sachbeschädigung gekommen und niemand gestört worden sei.
"Zwar hat der Richter umfassend ausgeführt, welch hohe gesellschaftliche Bedeutung die Pressefreiheit hat," sagt die Geschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, Monique Hofmann. Dies sei aber nicht ins Urteil eingeflossen. "Wir haben den Eindruck, dass mit diesem Verfahren die Berichterstattung über Klimaproteste nachträglich sanktioniert und für die Zukunft mit einer Warnung versehen werden soll."
Auch die Taz kritisierte das Urteil. "Es klingt, als wollte das Gericht hier milde wirken, aber wir bleiben dabei: Eine Hausbesetzung journalistisch zu begleiten, ist Journalismus und kein Hausfriedensbruch," betonte Chefredakteurin Ulrike Winkelmann. "Hier kann es nur einen Freispruch für unseren Kollegen geben." Die Parteien können binnen einer Woche Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen.



