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Gericht: Durchsuchung bei Kim Dotcom war legal

Ein neuseeländisches Berufungsgericht hat teilweise ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Demnach war die Durchsuchung bei Kim Dotcom wegen Megaupload legal. Die beschlagnahmten Daten hätten aber nicht an das FBI übergeben werden dürfen.
/ Nico Ernst
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Megaupload-Gründer Kim Dotcom und seine Frau Mona im Juli 2013 (Bild: Hagen Hopkins/Getty Images)
Megaupload-Gründer Kim Dotcom und seine Frau Mona im Juli 2013 Bild: Hagen Hopkins/Getty Images

In einem seiner Verfahren um die Durchsuchungen vom Januar 2012 hat der deutschstämmige Unternehmer Kim Dotcom einen Rückschlag erlitten. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet(öffnet im neuen Fenster) , hat ein Berufungsgericht in Neuseeland ein vorheriges Urteil zum Teil aufgehoben. Anders als zuvor entschieden, waren die Durchsuchungsbeschlüsse nun doch legal, und auch so formuliert, dass nur für den Fall Megaupload relevante Dinge und Daten beschlagnahmt wurden.

In einem wichtigen Aspekt wurde die Vorinstanz jedoch bestätigt: Die Übergabe der Daten an die US-Bundespolizei FBI, welche die Ermittlungen angestoßen hatte, war nach neuseeländischem Recht nicht zulässig. Das FBI hatte vor Ort einige Wochen nach der Razzia sieben Festplatten geklont und die Images in die USA geschickt. Gemäß einem späteren Beschluss erhielt Dotcom seine Geräte Mitte 2013 zurück.

Dotcoms Verteidiger Ira Rothken kündigte bereits per Twitter an(öffnet im neuen Fenster) , dass gegen das aktuelle Urteil wahrscheinlich wiederum Berufung eingelegt werden wird. Dieses Verfahren müsste dann vor dem Obersten Gericht Neuseelands verhandelt werden, so dass eine endgültige Entscheidung zu erwarten ist.

Mindestens in zwei weiteren Verfahren wehrt sich Dotcom gegen die Aktion der neuseeländischen Polizei und des FBI. Zum einen fordert er Schadensersatz , und zum anderen versucht er, eine von den USA beantragte Auslieferung zu verhindern. In letzterem Verfahren könnte die jüngste Entscheidung eine Rolle spielen, weil es dabei um die nach Meinung des Beschuldigten unrechtmäßige Beschlagnahmung von Beweismitteln geht. In dieser Sache ist für Juli 2014 die nächste Anhörung angesetzt.


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