Gericht: Betrunkene E-Scooter-Fahrt führt zu Fahrverbot
Nach Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit dem Auto sind oft Fahrverbote fällig. Ein Gericht hat im Fall einer E-Scooter-Fahrt ähnlich entschieden.

Mit Bußgeld und Fahrverbot muss nicht nur rechnen, wer betrunken mit dem Auto fährt. Die Strafen drohen auch bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit sogenannten E-Scootern. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem Fall (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21), auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Im konkreten Fall wurde ein Mann unter erheblichem Drogeneinfluss auf einem elektrischen Tretroller erwischt. Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Gegen das Fahrverbot wollte der Betroffene vorgehen. Im Zusammenhang mit einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt auf einem E-Scooter sei nicht regelmäßig ein Fahrverbot zu verhängen, argumentierte er sinngemäß.
Nicht nur Masse und Geschwindigkeit entscheidend
Damit hatte er vor der zweiten Instanz keinen Erfolg. Nur weil es sich um einen E-Scooter handle, könne das Regelfahrverbot nicht entfallen. Bei der Beurteilung der abstrakten Gefährlichkeit der Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter komme es nicht auf die geringere Masse und Geschwindigkeit an, sondern auf die Wahrscheinlichkeit, andere mit einer unsicheren oder nicht berechenbaren Fahrweise zu gefährden. Auch ein E-Scooter hat mit seiner Masse und dem erreichbaren Tempo in den Augen des Gerichts ein erhebliches Potenzial, andere zu gefährden oder zu verletzen.
Alkohol und Drogen verstärken die Gefahrenlage
Da mit einem solchen Fahrzeug viel einfacher als etwa mit einem Fahrrad beschleunigt werden könne, müsse die Geschwindigkeit vom Fahrer beherrscht werden. Beeinträchtigungen des Gleichgewichts und abrupte Bewegungen mit dem Lenker könnten größere Auswirkungen auf die Fahrweise haben. Dadurch könnten kritische Situationen für andere Verkehrsteilnehmer entstehen.
Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen fahre, verstärke diese Gefahrenlage. Es blieb also auch beim Fahrverbot. Auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht weist auf ihrer Webseite auf die Regelungen im Strafgesetzbuch hin: Eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c) oder Trunkenheit im Verkehr (§ 316) sei durch alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger oder E-Scooter- und Radfahrer, mitsamt Führerscheinentzug und neuer Fahrprüfung möglich.
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Wie oft bin ich schon von Fahrradfahrern geschnitten worden wie oft bin ich schon als...
Es geht hier auch um die Gefährdung anderer...wer das nicht versteht hat in meinen Augen...
Dann sollte man sich vielleicht nicht so hemmunglos zudröhnen. Zumindest ausserhalb der...
Lesen! In Rahmen der Fahreignisprüfung kann das Verbot angeordnet werden.
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