Gericht bestätigt: TU München darf KI-generierten Essay ablehnen
Das Verwaltungsgericht München stellt sich hinter die Entscheidung der TU München, einen Bewerber aufgrund eines KI-generierten Essays abzulehnen.
Die Technische Universität München (TUM) hat die Bewerbung eines Studenten für einen Masterstudiengang abgelehnt, da der eingereichte Essay mit hoher Wahrscheinlichkeit zu 45 Prozent von einem Chatbot wie ChatGPT erstellt wurde. Das berichtete die FAZ.
Der Student wehrte sich gegen die Entscheidung der Universität, das Verwaltungsgericht München bestätigte diese jedoch (M 3 E 23.4371).
Die Professoren der TUM wurden misstrauisch, als sie feststellten, dass der Essay des Bewerbers in Bezug auf Perfektion, Satzbau und Textgestaltung weit über dem lag, was von einem durchschnittlichen Bachelorabsolventen erwartet werden könne. Der Text war in makellosem Englisch verfasst und frei von Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehlern.
Indizien für den Einsatz von KI
Ein weiteres Indiz für den Einsatz von KI war laut Bericht, dass sich der Student ein Jahr zuvor bereits erfolglos beworben hatte – damals mit einem deutlich schlechteren Essay. Die Professoren hielten es für unwahrscheinlich, dass der gleiche Student innerhalb eines Jahres eine so signifikante Verbesserung seiner Schreibfähigkeiten erzielen konnte.
Um ihre Vermutung zu überprüfen, gaben die Prüfer die Aufgabenstellung den Angaben zufolge selbst in ChatGPT ein. Obwohl die KI bei jeder Abfrage leicht unterschiedliche Antworten generierte, wies der von ChatGPT erstellte Text auffallende Ähnlichkeiten in Struktur, Untergliederung und Schlussfolgerung mit dem Essay des Bewerbers auf.
Gericht betont Sachkunde der Prüfer
Der Student argumentierte dem Artikel der FAZ nach, dass er aufgrund der hohen Qualität seines Essays benachteiligt werde und die Universität keine konkreten Beweise für den Einsatz von KI vorlegen könne. Die Fehlerfreiheit seines Textes deute lediglich auf eine sorgfältige Bearbeitung hin. Er habe seine Ausführungen mit entsprechender Literatur belegt, was die derzeitigen Fähigkeiten von KI übersteige.
Die Universität hielt dagegen, dass wissenschaftliche Quellen nachträglich hinzugefügt werden könnten, und dass ChatGPT in der Lage sei, eine Liste mit relevanten Studien zum Thema auszugeben. Das Verwaltungsgericht folgte in seiner Entscheidung der Einschätzung der Prüfer und betonte deren Sachkunde bei der Analyse und Bewertung studentischer Texte.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed










Ich finde es sowieso immer strange, dass oft Leute, die zu schlecht waren oder Mist...
Und was ist der Unterschied, ob er einen anderen Menschen das Essay schreiben lässt? Wer...
Na gut, dann lag ich hier falsch.
Ich war der Meinung mich eigentlich klar aufgrückt zu haben, dass es mir um die...
Kommentieren