Gericht: Amazon-Sterne enthalten unlautere getarnte Werbung
Amazon hat vor Gericht verloren. In dem Fall ging es darum, wie auf bezahlte Produktbewertungen in Amazons Sterne-Bewertungssystem hingewiesen wird.

Amazon muss bezahlte Kundenrezensionen beim Gesamtsterne-Bewertungssystem auf seiner Webseite in Zukunft deutlich kennzeichnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, der Onlinehändler habe bei den Sterne-Bewertungen in Produktrezensionen bisher unlautere getarnte Werbung verwendet, weil bezahlte Bewertungen nicht transparent gemacht worden seien.
Amazon war von einem Unternehmen verklagt worden, das Kundenrezensionen für Händler auf Onlinemarktplätzen verkauft. Das Unternehmen störte sich daran, dass nicht ersichtlich sei, wie hoch der Anteil an gekauften Rezensionen an der Gesamtbewertung für ein Produkt sei.
Auf Amazon werden alle Produkte mit einem Gesamtsterne-Bewertungssystem benotet. Dabei sind bis zu fünf Sterne möglich. Bezahlte Kundenrezensionen werden im Bewertungssystem mit berücksichtigt. Das Gericht bemängelte, dass es jedoch im Gesamtbewertungssystem keinen Hinweis darauf gebe.
Es geht dabei um das sogenannte Early Reviewer Program, das laut Amazon seit Frühjahr 2021 nicht mehr existiert. Die damaligen Bewertungen seien laut Amazon nicht mehr einsehbar und würden auch bei den Gesamtbewertungen nicht mehr verwendet.
Dabei handelte es sich um Bewertungen ausländischer Rezensenten, die für eine Produktbewertung Gutscheine im Wert von maximal 3 US-Dollar erhalten. Die Produkte wurden zuvor bei Amazon in den USA, in Großbritannien und Japan gekauft. Diese Bewertungen werden laut Gericht auch deutschen Kunden weiterhin auf der Amazon-Webseite angezeigt, und sie fließen in das Gesamtbewertungsergebnis mit ein.
Belohnung für das Schreiben von Produktrezensionen
Die Rezensenten dieses Programms erhielten eine Belohnung für ihre Bewertung. "Daraus folgt zwangsläufig, dass sie bei Abgabe ihrer Bewertung nicht frei von sachfremden Einflüssen sind", betonte das Gericht. Es bestehe vielmehr die Gefahr, dass ein nicht geringer Anteil der Teilnehmer sich veranlasst sehe, ein Produkt positiver zu bewerten, als es ihrer Meinung nach tatsächlich sei, um weiterhin an dem Programm teilzunehmen. Laut Amazon wurden Kunden zufällig ausgewählt, an dem Programm teilzunehmen, nachdem sie ein Produkt gekauft hatten.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im September 2021 bereits gegen Amazon entschieden, weil es der Ansicht war, dass damit unlautere getarnte Werbung vorliege (Az. 3-06 O 26/21). Amazon legte Berufung ein. Diese hatte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main aber keinen Erfolg, die vom Landgericht ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung wurde bestätigt (Az. 6 U 232/21). Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Das Oberlandesgericht betonte, dass es keinen Freibrief gebe, "beeinflusste Rezensionen zu verwenden". Komme Amazon der Verpflichtung zur Kenntlichmachung der verkauften Bewertungen in Deutschland nicht nach, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst.
Nachtrag vom 10. Juni 2022, 13:48 Uhr
Amazon hat Golem.de Hintergründe zu dem Fall geschildert. Wir haben einige Textpassagen im Artikel angepasst. Eine Amazon-Sprecherin sagte Golem.de: "Wir sind mit diesem Gerichtsurteil nicht einverstanden. Das Verfahren bezieht sich auf das Early-Reviewer-Programm, ein ehemaliges Rezensionsprogramm, das seit Frühjahr 2021 nicht mehr aktiv ist. Es handelt sich bei dieser Klage lediglich um ein Ablenkungsmanöver, da wir gegen den Kläger eine einstweilige Verfügung aufgrund der Veröffentlichung von Fake-Bewertungen erwirkt haben."
Gefälschte Rezensionen seien für Kunden irreführend und schafften unlauteren Wettbewerb zum Nachteil ehrlicher Händler. Amazon wolle auch weiterhin energisch dafür kämpfen, solche "Rezensionsvermittler zur Verantwortung zu ziehen".
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Achso, also die Händler verschwinden aber die bereits korrumpierten Bewertungen bleiben...
Also, dass Spieler negativ bewerten und es andere gibt, die es trotzdem spielen, ist ein...
Weder das eine noch das andere. Nachdem wir eine Anbindung für einen Kunden an Amazon...
Wenn diese "Tipps" und "Empfehlungen" Schleichwerbung enthalten, dann wäre es...
Kommentieren