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Gericht: Airbnb muss Daten von Vermietern bei Verdacht herausgeben

Gibt es einen Anfangsverdacht der Zweckentfremdung, muss Airbnb die Daten der Vermieter an die Behörden weitergeben.
/ Moritz Tremmel , dpa
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Airbnb muss Behördenanfragen zu Vermietern beantworten. (Bild: InstagramFOTOGRAFIN/Pixabay)
Airbnb muss Behördenanfragen zu Vermietern beantworten. Bild: InstagramFOTOGRAFIN/Pixabay

Der Apartment-Vermittler Airbnb muss nach einem Gerichtsurteil die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Das Verwaltungsgericht Berlin teilte am 24. Juni mit, dass es die Klage des irischen Unternehmens dagegen zurückgewiesen habe. Wegen der grundsätzlicher Bedeutung des Falls wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Im Dezember 2019 hatte das Berliner Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Airbnb verpflichtet, Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter sowie die genaue Lage ihrer Quartiere zu übermitteln. Die Vermieter waren in Online-Listen aufgeführt.

Das Bezirksamt hatte laut Gericht den Verdacht, dass gegen das Zweckentfremdungs-Verbot von Wohnungen verstoßen werde, weil die Inserate keine oder falsche Registriernummern hatten oder die Geschäftsdaten gewerblicher Vermieter nicht zu erkennen waren.

Eine Registriernummer sei aber gerade wegen des zunehmenden anonymen Angebots von Ferienwohnungen im Internet gesetzlich eingeführt worden, erklärte das Gericht. Sie wird in der Regel an Vermieter vergeben, die ihre Wohnung kurzzeitig als Ferienwohnung anbieten. Die Nummer soll im Internet der Nachweis für ein legales Angebot sein.

Vermietung von Ferienwohnungen nur mit Genehmigung

Wer in Berlin seine Wohnung an Feriengäste vermieten will, braucht dafür seit 2014 eine Genehmigung. Wegen des knappen Wohnraums sollen die Regelungen noch strenger werden.

Airbnb hatte argumentiert, der Bescheid des Bezirksamtes sei rechtswidrig, die geforderte Auskunft verfassungswidrig. Zudem werde verlangt, gegen irisches Datenschutzrecht zu verstoßen, da das Unternehmen seinen Sitz im irischen Dublin hat.

Das Gericht urteilte aber(öffnet im neuen Fenster) , gegen den Bescheid gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Zwar werde in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, dies sei jedoch verhältnismäßig, hinreichend bestimmt und normenklar.

Auf irisches Datenschutzrecht könne sich die Klägerin nicht berufen. Das sogenannte Herkunftslandprinzip könne hier nicht angewendet werden.

Nach einer Umfrage der Deutschen-Presse-Agentur (dpa) von Anfang April haben Berliner Bezirke gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Allein in sieben Bezirken belief sich die Summe auf 3,4 Millionen Euro.


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