Geräuschbelästigung: Sogar Elektroautos können laut Gerichtsurteil zu laut sein

Das Verwaltungsgericht Berlin erlaubte einer Grundstückseigentümerin keine Parkplätze für E-Autos in einem Hinterhof. Es gelte eine baurechtliche Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft, auch wenn die Fahrzeuge selbst keine Fahrgeräusche machen. Das Gericht befand, dass auch durch Türschlagen die Grenzwerte für Geräuschimmissionen überschritten werden könnten. Die Parkplätze sind daher nicht zulässig, es müsse dafür keine Genehmigung erteilt werden.. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Urt. v. 31.03.2022, Az. VG 13 K 184/19(öffnet im neuen Fenster) ).
Die Grundstückseigentümerin wollte im Bezirk Prenzlauer Berg in Berlin im Hinterhof fünf Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen errichten. An der Stelle befand sich früher eine Remise, die bis 2019 als Autowerkstatt diente.
Zunächst lehnte das Bezirksamt die Parkplätze ab, weil es Schallimmissionen befürchtete, die von Elektrofahrzeugen ausgehen könnten. Dem schloss sich das eingeschaltete Gericht an und lehnte die Baugenehmigung ebenfalls ab. Nach Abwägung der schutzwürdigen Belange der beteiligten Grundstücke seien die Betroffenen durch das Vorhaben beeinträchtigt.
Türschlagen zu laut, Verbot zwecklos
Das Gericht holte sogar mehrere Gutachten ein, nach denen die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens die zulässigen nächtlichen Werte überschreiten könnten. In der Urteilsbegründung werden auch technische Neuerungen gewürdigt: "Auch wenn einzelne Elektrofahrzeuge zwischenzeitlich über elektrisch verschließende Türen und Kofferraumklappen verfügten, sei dies überwiegend noch nicht der Fall."
Auch eine Auflage, lautes Türenschlagen des Nachts zu vermeiden, sei nutzlos, befand das Gericht.



