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Gera: Revision in Webcam-Sexchat-Prozess eingelegt

Der wegen Diebstahls der Einnahmen von Webcam-Sexdarstellerinnen verurteilte Geraer wehrt sich gegen die Haftstrafe. Er hat Revision gegen das Urteil eingelegt.
/ Achim Sawall , dpa
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Landgericht Gera (Bild: Landgericht Gera)
Landgericht Gera Bild: Landgericht Gera

Der in der vergangenen Woche wegen Computerbetrugs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Geraer hat gegen das Urteil beim Landgericht Gera Revision eingelegt. Das teilte Gerichtssprecherin Andrea Höfs am 2. April 2014 auf Anfrage mit.

Der Mann soll in eine Plattform für Erotikchats eingedrungen sein und sich rund 212.000 Euro von den Konten der Darstellerinnen beschafft haben. Wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs und weiterer Straftaten verurteilte ihn das Landgericht Gera am 25. März 2014 .

Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte von April 2008 bis November 2009 wiederholt ins Computersystem einer Firma in Hessen eingedrungen sei, hatte der Vorsitzende Richter Berndt Neidhardt gesagt. Dort habe er Nutzerkonten von Erotikdarstellerinnen geändert, so dass Auszahlungen auf seine Bankkonten sowie Konten eines Bekannten und seiner Mutter gebucht wurden.

Nach Ansicht seines Verteidigers Egbert Gueinzius hatte der Prozess keine wesentlichen Belege für die Schuld des Mannes erbracht. Daher hatte er einen Freispruch gefordert.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt entschieden. Bei dem Geld handle es sich um rechtmäßige Chatumsätze, die er mit mehreren Freundinnen erworben habe. Der Richter hatte von dem Beschuldigten gefordert, diese Frauen zu benennen. Das hatte der 36-Jährige jedoch abgelehnt.

Auf Erotikplattformen im Internet bieten meist weibliche Darstellerinnen Sex-Chats und -Webcamshows für zahlende Mitglieder an.


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