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Geofencing: Ausbremsen oder Abschalten von E-Scootern ist nicht erlaubt

Laut Verleiher Voi dürfen E-Scooter-Anbieter nicht einfach über Geofencing das Tempo drosseln oder den Motor abschalten. Ankündigungen dazu seien nur ein Werbegag.
/ Achim Sawall
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Leihräderchaos in den Straßen von Berlin: E-Scooter stehen dagegen im Zentrum der Kritik. (Bild: Achim Sawall/Golem.de)
Leihräderchaos in den Straßen von Berlin: E-Scooter stehen dagegen im Zentrum der Kritik. Bild: Achim Sawall/Golem.de

Laut Angaben des Verleihers Voi ist eine Drosselung des Tempos oder eine Abschaltung von E-Scootern mit Geofencing in Deutschland nicht erlaubt. Das erklärte das schwedische Unternehmen am 12. August 2020. Die Nutzung von Geofencing für diesen Zweck sei in Deutschland "nicht mehr als ein Werbegag der Anbieter", erklärte Claus Unterkircher, General Manager für den deutschsprachigen Raum (DACH) bei Voi Technology. Gemeint sind damit natürlich die anderen Anbieter.

Auf der Basis von Geofencing sei es möglich, Gebiete, in denen das Fahren von E-Scootern verboten ist – wie zum Beispiel Fußgängerzonen, Parkanlagen, Friedhöfe und Schulhöfe – so zu begrenzen, dass die Vehikel diese nur mit reduzierter Geschwindigkeit durchfahren können. Erlaubt ist dies laut Unterkircher aber nicht. Das Kraftfahrtbundesamt hat demnach Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Eingriffs in die Fahrzeugführung geäußert.

Unterkircher erklärte: "Nach geltendem Recht ist ein Ferneingriff in die Fahrgeschwindigkeit von E-Scootern untersagt. Jegliche Bestrebungen zur Einführung von Zonen mit Tempobegrenzungen für E-Scooter stehen daher im Konflikt mit der deutschen Rechtslage." Aus Gründen der Sicherheit und der geltenden Vorschriften habe der Anbieter von einer Einführung des Geofencings in dem Deutschland daher bisher abgesehen und werde dies auch bis zu einer Änderung der Rechtslage weiterhin tun.

Überschreitet ein E-Scooter eine festgelegte Grenze, so wird dies über GPS registriert und löst im System des Rollers über die Software eine bestimmte Aktion aus, zum Beispiel das Blockieren der Abstellfunktion. Das wird bereits praktiziert und schließt in Berlin bestimmte Zonen aus, was mehr oder minder sinnvoll ist, da es eine gewisse Ungenauigkeit in der Ortung gibt(öffnet im neuen Fenster). Zudem müssen Nutzer so lange weiter zahlen, bis die vermeintlich gesperrte Zone verlassen ist.


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