Geoblocking: Deutsches Amazon Prime Video im Ausland blockiert

Ab 1. April fallen für kostenpflichtige Streaming-Dienste die Ländersperren weg, wenn der Nutzer sich zeitweilig in einem anderen EU-Land aufhält. Das gab die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 19. März 2018 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . "Konkret bekannt ist uns ein Beispiel, in dem das deutsche Amazon Prime Video-Angebot nicht durch einen deutschen Verbraucher in den Niederlanden abgerufen werden konnte" , sagte Julian Graf, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Golem.de auf Anfrage.
Netflix lässt dagegen seine Abonnenten bei Reisen in andere Länder das dortige Angebot abrufen, was von Vorteil ist, wenn der Filmkatalog - wie in den USA - größer ist. "Die Portabilitätsverordnung soll den Zugang zu den Inhalten aus dem Heimatland im EU-Ausland ermöglichen, und nicht nur zu lokalen Inhalten des jeweiligen EU-Landes, in dem sich vorübergehend aufgehalten wird. Der Nutzer soll quasi sein Heimatangebot mit in das EU-Ausland nehmen können" , erklärte Graf.
Streaming: Was ist ein vorübergehender Aufenthalt
Die Nutzung von bereits bezahlten Diensten ist allerdings auf einen vorübergehenden Aufenthalt begrenzt. Was als ein vorübergehender Aufenthalt gilt, legt die Verordnung nicht genau fest. Für den Wegfall der Ländergrenze müssen Streaming-Anbieter außerdem zuvor das Wohnsitzland des Nutzers überprüfen.
"Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar" , diesen Hinweis mussten Online-Kunden bisher häufig akzeptieren, wenn sie Serien, Filme oder Fußballübertragungen, für die sie bei Streaming-Anbietern wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome regelmäßig bezahlen, auch auf Reisen sehen wollten. Laut Urheberecht durften bislang etwa Filme nur in dem Land gezeigt werden, für das die Anbieter von den Rechteinhabern eine Nutzungserlaubnis eingeholt hatten.
Die bereits im Mai vergangenen Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedete Portabilitätsverordnung ermöglicht nun Streamen von Inhalten innerhalb der EU: Zwar ändert sich dabei nicht das Urheberrecht, doch nun gilt für kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Datenübertragung als Nutzung im Wohnsitzland gilt.
Streaming-Anbieter dürfen für die Dienste-Nutzung im EU-Ausland zudem keine zusätzlichen Gebühren erheben.



