Geoblocking: Bundesnetzagentur geht gegen Blockaden im Onlinehandel vor
Kunden aus anderen EU-Ländern dürfen nicht blockiert, müssen aber auch nicht beliefert werden. In diesem Spannungsfeld kann die Bundesnetzagentur helfen.

Die Bundesnetzagentur hat seit Dezember 2018 rund 100 Anfragen und Beschwerden über Geoblocking erhalten. Das gab die zuständige Behörde am 3. Februar 2020 bekannt. Geoblocking bedeutet, dass Kunden daran gehindert werden, online bei einem Anbieter aus dem EU-Ausland zu bestellen oder nicht mit ihrer ausländischen Kreditkarte zahlen können. In acht Fällen musste eine ausländische Behörde Amtshilfe leisten.
Ein Großteil der Beschwerden betrifft Bestellungen von Elektrogeräten, Bekleidung und E-Books. Probleme gab es auch beim Autohandel, bei Sportgeräten, Kosmetik, Tabakwaren, Lebensmitteln, Freizeitparks oder Webhosting. Doch Anbieter sind nicht verpflichtet, Waren außerhalb ihres Liefergebietes zu liefern. Nach Erfahrungen der Bundesnetzagentur sind aber Kunden im Grenzgebiet oder bei teureren Produkten bereit, den Transport der Waren selbst zu organisieren. Seit dem 3. Dezember 2018 wird die Geoblocking-Verordnung der EU in Deutschland angewandt.
"Viele Beschwerden über Geoblocking konnten wir bereits im Anhörungsverfahren ausräumen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Von den Beschwerden kam gut die Hälfte von deutschen Kunden und rund ein Drittel von Kunden aus dem EU-Ausland sowie von außerhalb der EU.
Bei einem Verstoß gegen die europäischen Regeln zum Geoblocking drohen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro. Zwei Drittel der begründeten Beschwerden seien in Kooperation mit den Anbietern gelöst worden, ohne dass weitere Maßnahmen ergriffen werden mussten.
Nach dem Shop-like-a-local-Prinzip haben Kunden aus dem EU-Ausland das Recht, Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen einzukaufen wie ein nationaler Kunde.
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