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Genossenschaften in der IT:
Die Firma gehört jetzt uns!

Wenn im Unternehmen plötzlich die Mitarbeiter das Sagen haben, kann das ganz schön anstrengend sein. Eine IT-Firma aus Köln zieht das seit vier Jahren durch. Ein Zwischenfazit.
/ Mike Faust
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Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaften bieten sic zum Beispiel als Unternehmensnachfolger an. (Bild: CI One eG)
Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaften bieten sic zum Beispiel als Unternehmensnachfolger an. Bild: CI One eG

Denkt man an Genossenschaften, sind IT-Unternehmen nicht unbedingt das Erste, was einem in den Sinn kommt. Dabei gibt es eine ganze Reihe an Firmen, von Softwareentwicklung bis zur IT-Projektberatung, die als eingetragene Genossenschaft ihre Geschäfte führen.

Grundvoraussetzung ist, dass mindestens drei Mitglieder eine Satzung unterzeichnen und durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister die Rechtsfähigkeit erreicht wird. Zweck einer Genossenschaft ist es laut §1, Absatz 1 im Genossenschaftsgesetz (GenG)(öffnet im neuen Fenster) "den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern" . Eine IT-Firma in Köln ist diesen Weg gegangen und hat – nach nun vier Jahren – gemischte Erfahrungen gemacht. Anstrengend sei es, sagten die Beteiligten, aber auch motivierend.

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