Generalbundesanwalt: Kein Ermittlungsverfahren in Deutschland zur NSA-Überwachung
Die Linke spricht von einem "beispiellosen Akt der Rechtsbeugung": Offenbar will der Generalbundesanwalt nicht gegen den US-Geheimdienst NSA ermitteln. Laut Medienberichten hätten die Ermittler angeblich zu wenig Beweise.

Die Bundesanwaltschaft leitet wegen der NSA-Überwachung und Spionage offenbar kein Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst ein. Dies berichteten Süddeutsche Zeitung, WDR und NDR heute unter Berufung auf Behördenkreise. Demnach sieht die Bundesanwaltschaft keine Möglichkeiten, an belastbares Material über die Aktivitäten der US-Amerikaner und des britischen Geheimdienstes GCHQ zu kommen.
Die Anklagebehörde in Karlsruhe hatte zwei Vorwürfe geprüft: Einer betraf das massenhafte Ausspähen der Bürger in Deutschland, der andere den konkreten Vorwurf, dass jahrelang ein Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgehört wurde.
In einer Stellungnahme teilte der Generalbundesanwalt der dpa mit, es werde bald eine Entscheidung bekanntgegeben, in der auch die wesentlichen Gründe dargelegt werden. Bislang hätten einer abschließenden Bewertung noch einige offene Anfragen und Abklärungen entgegengestanden. Dazu gehörte auch die Frage, ob die große Koalition einer Befragung von Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin zustimmen würde.
Die Überwachung von Merkels Mobiltelefon wurde laut Medienberichten erst im Sommer 2013 gestoppt und von den USA nicht einmal bestritten. Die CDU-Vorsitzende soll bereits seit 2002 von der NSA abgehört worden sein.
Die Linke äußerte sich empört über den Bericht, dass die Bundesanwaltschaft offenbar keine Ermittlungen wegen der massenhaften Überwachung einleiten will. Dies wäre ein "beispielloser Akt der Rechtsbeugung", erklärte Parteichef Bernd Riexinger. "Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt."
Laut einem Gutachten der Bundesregierung ist eine Vernehmung Snowdens in Deutschland aus Gründen des "Staatswohls" abzulehnen. Im Falle einer Vernehmung Snowdens in Deutschland werde auch befürchtet, dass die USA die geheimdienstliche Zusammenarbeit mit Deutschland "zumindest vorübergehend einschränkt".
Generalbundesanwalt Harald Range hatte bereits im Dezember 2013 erklärt, es gebe keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste, da keine konkreten Anhaltspunkte für eine systematische Überwachung vorlägen.
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