Gemeinfreies Stück Geschichte: Das Grundgesetz von 1949 wird digitalisiert

Die historische Schrift fristete bisher ein Dasein im Bunker. Eine erste Fassung des Grundgesetzes kann nun auch heruntergeladen werden.

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Das Grundgesetz ist seit 74 Jahren ein wichtiger Pfeiler der BRD.
Das Grundgesetz ist seit 74 Jahren ein wichtiger Pfeiler der BRD. (Bild: Pixabay.com)

Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Schon ab dem ersten Moment im Jahr 1949 ist das Grundgesetz die Basis für die demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die erste Urfassung konnte bis jetzt aber nicht vollständig online angesehen werden und ruhte stattdessen im Barbarastollen auf Mikrofilm. Nun stellt die Regierung das Dokument für alle zur freien Verfügung. (via Netzpolitik.org)

Der Text von 1949 wird zudem gemeinfrei und kann deshalb ohne Lizenz für diverse Arbeiten genutzt werden. Das Portal Openjur lud bereits eine erste Fassung hoch. Dabei sollte beachtet werden, dass es sich um die Erstfassung handelt. Im Laufe der 74 Jahre wurden daran viele Änderungen vorgenommen. Es sollte also nicht als rechtliche Grundlage, sondern vielmehr als geschichtliches Artefakt gesehen werden.

Unterschrieben von den alten Bundesländern

Das Grundgesetz wurde 1949 von den Bundesländern unterschrieben, die später die Bundesrepublik Deutschland als Westdeutschland ergeben sollten. Im Artikel 23 wurde auch festgelegt: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern." Erst nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung wurde es auch auf die ehemaligen Bundesländer der DDR übertragen.

Die digitale Fassung des Grundgesetzes wird in Bilddateien hochgeladen. Sie kann also nicht einfach durchsucht werden und müsste etwa per Optical Character Recognition noch in Text umgewandelt werden. Denn selbst das PDF besteht aktuell noch aus Bildern. Da die Dokumente gemeinfrei sind, könnte das im Rahmen freier Projekte geschehen. Möglicherweise liefert die Bundesregierung auch selbst eine bessere Fassung nach.

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Oktavian 09. Mai 2023 / Themenstart

Ist zwar ein wenig haarspalterisch, aber nein, die Pflicht gibt es nicht. Jede Person ab...

Oktavian 09. Mai 2023 / Themenstart

Zumindest das Abstimmungsergebnis wäre doch nett.

usr4iqua 08. Mai 2023 / Themenstart

Besser mehrere Versionen anbieten. Die aktuelle speicherplatzoptimierte Variante, aber...

ZerP 08. Mai 2023 / Themenstart

Wenn die Doku plötzlich vollständig wird, erwartet uns wohl eine neue Major. Vielleicht...

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