Gemeinfreies Stück Geschichte: Das Grundgesetz von 1949 wird digitalisiert
Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Schon ab dem ersten Moment im Jahr 1949 ist das Grundgesetz die Basis für die demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Die erste Urfassung konnte bis jetzt aber nicht vollständig online angesehen werden und ruhte stattdessen im Barbarastollen auf Mikrofilm. Nun stellt die Regierung das Dokument für alle zur freien Verfügung. (via Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) )
Der Text von 1949 wird zudem gemeinfrei und kann deshalb ohne Lizenz für diverse Arbeiten genutzt werden. Das Portal Openjur(öffnet im neuen Fenster) lud bereits eine erste Fassung hoch. Dabei sollte beachtet werden, dass es sich um die Erstfassung handelt. Im Laufe der 74 Jahre wurden daran viele Änderungen vorgenommen. Es sollte also nicht als rechtliche Grundlage, sondern vielmehr als geschichtliches Artefakt gesehen werden.
Unterschrieben von den alten Bundesländern
Das Grundgesetz wurde 1949 von den Bundesländern unterschrieben, die später die Bundesrepublik Deutschland als Westdeutschland ergeben sollten. Im Artikel 23 wurde auch festgelegt: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern." Erst nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung wurde es auch auf die ehemaligen Bundesländer der DDR übertragen.
Die digitale Fassung des Grundgesetzes wird in Bilddateien hochgeladen. Sie kann also nicht einfach durchsucht werden und müsste etwa per Optical Character Recognition noch in Text umgewandelt werden. Denn selbst das PDF(öffnet im neuen Fenster) besteht aktuell noch aus Bildern. Da die Dokumente gemeinfrei sind, könnte das im Rahmen freier Projekte geschehen. Möglicherweise liefert die Bundesregierung auch selbst eine bessere Fassung nach.
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