Gema-Vermutung: Musikpiraten wollen gegen Gema zum BGH, dürfen aber nicht

Mit Urteil vom 5. September 2013 hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Revision im Fall der Musikpiraten abgewiesen. Da der Streitwert mit 68 Euro - diese hatte die Gema als Lizenzabgaben gefordert - gering sei, so das Gericht, sei eine Berufung nicht möglich. Eine solche Beurteilung ist nicht ungewöhnlich, um die hohen Kosten eines Verfahrens nicht der Allgemeinheit aufzubürden, wenn es in der Sache nur um einen geringen Betrag geht. Im Falle des BGH gibt es sogar eine eigene Vorschrift(öffnet im neuen Fenster) , nach welcher der Streitwert mindestens 20.000 Euro betragen muss.
Dem Prozess der Musikpiraten kommt jedoch grundsätzliche Bedeutung zu, da sich die Musikpiraten gegen die sogenannte Gema-Vermutung(öffnet im neuen Fenster) wehren wollten. Der Verein hatte 2011 einen Musiksampler veröffentlicht, auf dem ein Song des Künstlers "texasradiofish" enthalten ist. Der bürgerliche Name des Projekts ist nicht bekannt, muss aber benannt werden, um einen Song als Gema-frei zu identifizieren. Das war den Musikpiraten nicht möglich, daher machte die Gema ihre Rechte geltend , die auch von der Bundesregierung in anderem Zusammenhang immer wieder bestätigt wurden .
Der Kläger Christian Hufgard ist enttäuscht. "Die Gema hat keine Rechte an dem Song von texasradiofish und wir werden trotzdem dazu verurteilt, ihr dafür Geld zu zahlen. Dieses wird natürlich niemals bei den Urhebern ankommen" , meint der Vorsitzende des Musikpiraten e. V. In einer ersten Version einer Mitteilung zu dem Urteil(öffnet im neuen Fenster) hatte der Verein noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) angekündigt, räumt nun aber ein, dass wegen des geringen Streitwerts keine Rechtsmittel mehr möglich sind.
Trotz dieser Lage haben die Musikpiraten bereits einen neuen Sampler(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht, und auch auf diesem findet sich wieder ein Stück von texasradiofish. Der Verein räumt selbst ein, damit sei "neuer Ärger vorprogrammiert" . Gemeint sind damit weitere Klagen der Gema, gegen die sich die Musikpiraten weiterhin juristisch wehren wollen.