Geldwäsche: EU will Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführen
Bald sollen in der EU nur noch Transaktionen unter 10.000 Euro in bar durchführt werden dürfen. Es soll Ausnahmen geben.

Im Rahmen eines vorgeschlagenen Gesetzespaketes will die Europäische Union nicht nur anonyme Krypto-Wallets verbieten, sondern auch eine Grenze für Bargeldzahlungen einführen. Das soll zur Folge haben, dass grundsätzlich nur noch Rechnungen bis zu 10.000 Euro bar bezahlt werden dürfen.
Wer kein Konto besitzt, soll davon ebenso ausgenommen sein wie Privatgeschäfte. Wenn eine Privatperson also beispielsweise ein Auto oder ein Pferd von einer anderen Privatperson kauft, dürfen weiterhin höhere Bargeldbeträge übergeben werden.
Dennoch soll die Grenze helfen, Geldwäsche zu erschweren. Bargeldobergrenzen gebe es schon in etwa zwei Dritteln der EU-Mitgliedstaaten mit unterschiedlich hohen Grenzen. In Deutschland oder Österreich gibt es solche Maximalgrenzen bisher nicht. Die EU-Kommission empfiehlt, nationale Obergrenzen unter 10.000 Euro einzuhalten.
Für Franzosen liegt die Obergrenze für Bargeldzahlung bei 1.000 Euro. Höhere Geldbeträge müssen per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Für Ausländer in Frankreich gilt hingegen eine Obergrenze von 10.000 Euro.
In Griechenland liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 500 Euro. Höhere Summen müssen per Banküberweisungen, Bankkarte oder Scheck bezahlt werden. In Italien beträgt die Höchstgrenze für Barzahlungen 2999,99 Euro.
Die genannten Gesetzgebungsvorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.
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