Geldwäsche: Anonyme Kryptowährungen sollen verboten werden

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt, in dem unter anderem Regulierungen für Kryptowährungen(öffnet im neuen Fenster) wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple vorgesehen sind. Die Transfers sollen vollständig nachverfolgbar sein, anonyme Wallets soll es nicht mehr geben. Anbieter von Krypto-Währungen und entsprechende Dienstleister sollen die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer staatlichen Datenbank registrieren.
Zudem sollen alle Transaktionen von Kryptowährungen gesichert und staatlichen Stellen zugänglich gemacht werden. Wie mit vorhandenen anonymen Wallets umgegangen werden soll, ist noch nicht bekannt.
Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Schaffung einer neuen Behörde, die die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU haben soll. Sie soll sicherstellen, dass der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwendet.
Darüber hinaus wird sie die zentralen Meldestellen bei der Verbesserung ihrer analytischen Kapazität, was illegale Finanzströme angeht, unterstützen und diese zu einer wesentlichen Informationsquelle für die Strafverfolgungsbehörden machen.
Die Vorschläge der EU-Kommission sind keine Gesetze. Das Europaparlament und die Staaten müssen sich auf gemeinsame Positionen(öffnet im neuen Fenster) einigen.



