Geheimhaltungsverträge: Was es heißt, Zulieferer für Apple zu sein
Zwei Firmen arbeiten zusammen: Unternehmen A will ein Produkt herstellen, für das Unternehmen B ein Bauteil liefern soll. Dafür schließt man einen Vertrag – soweit, so normal. Wenn Unternehmen A aber mit vollem Namen Apple heißt, kommen noch etliche weitere Verträge hinzu, die zahlreiche Maßnahmen zur Geheimhaltung der Zusammenarbeit vorschreiben. Sie reichen so weit, dass nicht einmal der Name von Unternehmen A genannt werden darf.
Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die im Falle des Gläubigerschutzes für GT Advanced Technologies (GTAT) nun veröffentlicht wurden. GTAT sollte Saphirglas herstellen, das nach unbestätigten Angaben für manche Versionen der Apple Watch verwendet werden sollte. Nur gut ein Jahr, nachdem die letzten Verträge unterschrieben waren, war GTAT insolvent. Das Unternehmen und Apple einigten sich schließlich auf einen Vergleich.
Die Unterlagen geben erstmals einen tiefen Einblick in die Art, wie Apple mit seinen Zulieferern Geschäfte macht, und was der iPhone-Hersteller seinen vermeintlichen Partnern alles vorschreibt. Unter anderem ist bei Gigaom(öffnet im neuen Fenster) ein PDF zu finden(öffnet im neuen Fenster), das ganze 16 Einzelverträge zwischen Apple und GTAT enthält, sie sind im Volltext und fast ohne Schwärzungen lesbar. Nur Preise für Produkte und manche Firmennamen sind unkenntlich. Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass damit keine Geschäftsgeheimnisse der beiden Firmen verraten werden würden.
Drei der Verträge betreffen nur die Geheimhaltung. Schon der erste, "Confidentiality Agreement", ist dabei recht restriktiv. Er beschreibt, dass schlicht alles, was die Zusammenarbeit betrifft, nicht an die Öffentlichkeit geraten darf. Zudem räumt sich Apple das Recht ein, alle "Ideen, Vorschläge oder Empfehlungen" ohne Zahlung von Lizenzen für seine Produkte zu verwenden. Jede vertrauliche Information, die Apple seinem Zulieferer übermittelt, muss dieser fünf Jahre lang geheim halten. Und wenn Apple es verlangt, muss sein neuer Partner binnen 10 Tagen alle Unterlagen zurückgeben oder den Nachweis erbringen, dass sie vernichtet wurden. Wie nicht aus den Verträgen, aber einen anderen Gerichtsdokument (PDF(öffnet im neuen Fenster)) von GTAT hervorgeht, beträgt die Vertragsstrafe pro Indiskretion 50 Millionen US-Dollar.
Dass ein Apple-Lieferant auch dazu angehalten ist, seinen eigenen Mitarbeitern zu misstrauen, ist im "Apple Restricted Project Agreement" (ARPA) festgehalten. Nur Kollegen, die von Apple wie bei Geheimdiensten eine Art Unbedenklichkeitserklärung erhalten haben, dürfen mit den Informationen hantieren. Dazu muss der Zulieferer vorab Namenslisten an Apple übermitteln. Werden die dort genannten Personen als vertrauenswürdig eingestuft, so müssen sie noch eine Erklärung unterschreiben – unklar ist, ob damit ein Vertrag zwischen dem einzelnen Mitarbeiter und Apple zustande kommt.
Volle Kontrolle über fremde Unternehmen
Diese Erklärung schreibt unter anderem vor, dass statt des Namens Apple auch bei interner Kommunikation des Zulieferers ein Codename verwendet werden soll, ebenso für das Projekt an sich. Diesen gibt Apple schon einmal vor, die Zusammenarbeit mit GTAT drehte sich um das "Project Onyx". Ob damit die Apple Watch gemeint ist, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Das ARPA gewährt Apple auch das Recht, eigene Sicherheitsüberprüfungen bei seinem Zulieferer durchzuführen. Dabei muss Zugriff auf Unterlagen, auch elektronische Systeme, gewährt werden. Zudem dürfen die Mitarbeiter, wie es euphemistisch heißt, "interviewed" werden – Verhör dürfte hier die richtigere Übersetzung sein. Werden bei einer solchen Überprüfung Sicherheitsmängel festgestellt, so muss das schuldige Unternehmen die Maßnahme bezahlen, und zwar jeweils mit 135.000 US-Dollar pro Sicherheitstest.
Wie wichtig Apple das ARPA-Dokument ist, zeigt sein letzter Absatz, denn diese Vereinbarung steht über allen anderen, was die Geheimhaltung betrifft. Widersprechen Verträge in einem Punkt, der auch die ARPA-Bestimmungen berührt, so gewinnt ARPA.
Es gibt auch noch eine etwas genauere Beschreibung der Maßnahmen, die ein Partner Apples treffen muss, um das ARPA zu erfüllen. So müssen Zugangskontrollen für alle Räume des Zulieferers installiert sein, Überwachungskameras müssen rund um die Uhr laufen. Das gilt insbesondere für die Produktionsanlagen. Zudem ist ein Werksschutz einzurichten, der regelmäßig geschult werden muss.
Mit der Unterschrift unter das ARPA sagt ein Apple-Lieferant auch zu, dass er die Einhaltung eines Dokuments namens "Security Responsibilities for Apple Suppliers" garantiert. Dieses nicht veröffentlichte Dokument geht wohl noch weiter als das ARPA, dessen konkrete Vorschriften nicht einmal eine A4-Seite füllen. Interessant ist auch, dass vertrauliches Material und Prototypen über ein System namens "SecureShip logistics" versandt werden müssen. Offenbar unterhält Apple also ein eigenes Netz von Geheimkurieren.
Apple sichert sich den günstigsten Preis
Geschäfte mit Apple gibt es nur, wenn man diesem Kunden den kleinsten Preis von allen garantiert. Dafür gibt es in den Unterlagen ein "Master Development and Supply Agreement", das so allgemein gehalten ist, dass es sich wohl um einen Mustervertrag handeln dürfte, der so auch mit anderen Unternehmen abgeschlossen wird.
Darin ist vorgeschrieben, dass jedes Produkt, das Apple von seinem Lieferanten bezieht, nur 95 Prozent des Preises haben darf, der einem anderen Kunden des Zulieferers gewährt wird. Das ist unabhängig von Mengenrabatten und anderen Vergünstigungen. Damit kann Apple anscheinend einseitig die Preise stets neu verhandeln. Diese Einseitigkeit wirft GTAT in einem anderen Gerichtsdokument seinem früheren Partner auch vor.
Ungewollter Technologietransfer
Nicht restriktiv, sondern aus Apples Sicht sehr clever ist eine Bestimmung des Vertrages, der die Konditionen über die Lieferung von Bauteilen bestimmt. Wenn der Hersteller nicht genügend Teile in der von Apple geforderten Qualität liefern kann, hat er 10 Tage Zeit, das nachzuholen. Nach dieser Frist kann Apple sich die Teile bei einem anderen Unternehmen besorgen.
Dabei darf Apple sämtliche durch die bisherige Zusammenarbeit gewonnenen Informationen verwenden, nur um die konstante Versorgung mit Komponenten zu sichern. Lizenzzahlungen oder Ähnliches werden dadurch weder für Apple noch den neuen Lieferanten fällig. Für den bisherigen Zulieferer kann das also bedeuten, dass ein Konkurrent kritische Geschäftsgeheimnisse erhält – ein Vorgang, den der ursprüngliche Partner wohl unbedingt vermeiden will.
Auch, von wem ein Zulieferer Waren oder Dienstleistungen bezieht, kann Apple bestimmen. Das ist in einer eigenen Bestimmung des Liefervertrages festgehalten. Dabei kann der Lieferant aber von den Konditionen profitieren, die Apple bei dem anderen Unternehmen bisher erhalten hatte. Im Falle von GTAT ist aber nach Vorwürfen des insolventen Zulieferers auch das schiefgegangen, unter anderem soll Apple vorgeschrieben haben, welche Maschinen zur Produktion von Saphirglas verwendet werden sollen, und auch die Verträge mit Energieversorgern selbst ausgehandelt haben. In der Konsequenz sollen die Kosten weit über dem gelegen haben, was GTAT ursprünglich geplant hatte.
Wozu das alles?
Die extreme Geheimhaltung hat bei Apple Methode, und zwar schon sehr lange. Immer wieder beschwerte sich das Unternehmen, andere Firmen – früher vor allem Microsoft, heute Samsung – würden seine Produkte kopieren. Um innovativ zu erscheinen, setzt Apple immer wieder neue Technologien ein, die aber oft andere entwickelt haben. Seien es die hoch aufgelösten Displays von iPhone und iPad, bei Apple Retina genannt, oder Fingerabdruckscanner, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen wie GTAT, die nur eine bestimmte Produktkategorie herstellen, ist ein Bekanntwerden der Kooperation für Apples Konkurrenten ein deutlicher Hinweis, dass eine bestimmte Technik in einem künftigen Apple-Produkt vorhanden sein wird. Schon früher wurde bekannt, dass auch die Entwickler bei Apple selbst dabei unter größter Geheimhaltung arbeiten müssen – bestritten hat das das Unternehmen nie.
Das alles dient aber nicht nur dazu, als Erster mit einer bestimmten Funktion oder gar einer Produktkategorie am Markt vertreten zu sein. Es ist auch Teil von Apples Marketing, Produkte in der Regel erst unmittelbar vor Verfügbarkeit zu zeigen: Das erzeugt einen Hype, bei dem die potenziellen Kunden gar nicht lange nachdenken und mit anderen Produkten vergleichen können, bevor sie sich entscheiden.
Die hohen Kosten für solche Geheimhaltung spart Apple auf der anderen Seite wieder ein, weil es außer seinen eigenen Veranstaltungen keine großen Messeauftritte und bis zur Verfügbarkeit eines Produkts keine Werbung bezahlen muss. Wie die Verträge mit GTAT zeigen, wird ein Teil des Risikos und auch der Kosten aber auf die Zulieferer abgewälzt. Es scheint, als orientiere sich Apple dabei an dem 1996 vom Intel-Mitbegründer Andy Grove veröffentlichten Buch "Only the paranoid survive" – nur die Paranoiden überleben. Das hat man in Cupertino wohl mehr als einmal gelesen.
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