Volle Kontrolle über fremde Unternehmen
Diese Erklärung schreibt unter anderem vor, dass statt des Namens Apple auch bei interner Kommunikation des Zulieferers ein Codename verwendet werden soll, ebenso für das Projekt an sich. Diesen gibt Apple schon einmal vor, die Zusammenarbeit mit GTAT drehte sich um das "Project Onyx". Ob damit die Apple Watch gemeint ist, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Das ARPA gewährt Apple auch das Recht, eigene Sicherheitsüberprüfungen bei seinem Zulieferer durchzuführen. Dabei muss Zugriff auf Unterlagen, auch elektronische Systeme, gewährt werden. Zudem dürfen die Mitarbeiter, wie es euphemistisch heißt, "interviewed" werden - Verhör dürfte hier die richtigere Übersetzung sein. Werden bei einer solchen Überprüfung Sicherheitsmängel festgestellt, so muss das schuldige Unternehmen die Maßnahme bezahlen, und zwar jeweils mit 135.000 US-Dollar pro Sicherheitstest.
Wie wichtig Apple das ARPA-Dokument ist, zeigt sein letzter Absatz, denn diese Vereinbarung steht über allen anderen, was die Geheimhaltung betrifft. Widersprechen Verträge in einem Punkt, der auch die ARPA-Bestimmungen berührt, so gewinnt ARPA.
Es gibt auch noch eine etwas genauere Beschreibung der Maßnahmen, die ein Partner Apples treffen muss, um das ARPA zu erfüllen. So müssen Zugangskontrollen für alle Räume des Zulieferers installiert sein, Überwachungskameras müssen rund um die Uhr laufen. Das gilt insbesondere für die Produktionsanlagen. Zudem ist ein Werksschutz einzurichten, der regelmäßig geschult werden muss.
Mit der Unterschrift unter das ARPA sagt ein Apple-Lieferant auch zu, dass er die Einhaltung eines Dokuments namens "Security Responsibilities for Apple Suppliers" garantiert. Dieses nicht veröffentlichte Dokument geht wohl noch weiter als das ARPA, dessen konkrete Vorschriften nicht einmal eine A4-Seite füllen. Interessant ist auch, dass vertrauliches Material und Prototypen über ein System namens "SecureShip logistics" versandt werden müssen. Offenbar unterhält Apple also ein eigenes Netz von Geheimkurieren.
Apple sichert sich den günstigsten Preis
Geschäfte mit Apple gibt es nur, wenn man diesem Kunden den kleinsten Preis von allen garantiert. Dafür gibt es in den Unterlagen ein "Master Development and Supply Agreement", das so allgemein gehalten ist, dass es sich wohl um einen Mustervertrag handeln dürfte, der so auch mit anderen Unternehmen abgeschlossen wird.
Darin ist vorgeschrieben, dass jedes Produkt, das Apple von seinem Lieferanten bezieht, nur 95 Prozent des Preises haben darf, der einem anderen Kunden des Zulieferers gewährt wird. Das ist unabhängig von Mengenrabatten und anderen Vergünstigungen. Damit kann Apple anscheinend einseitig die Preise stets neu verhandeln. Diese Einseitigkeit wirft GTAT in einem anderen Gerichtsdokument seinem früheren Partner auch vor.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Geheimhaltungsverträge: Was es heißt, Zulieferer für Apple zu sein | Ungewollter Technologietransfer |
Das ist ja auch kein Problem. Jeder will sein aktives Fenster im Vordergrund. Jedoch...
Dann kann man sich wohl auf nichts verlassen und nie einen Vertrag unterschreiben...
und ein Verantwortungsgefühl gegenüber ihren schlecht bezahlten Mitarbeitern...
Na, sooo besonders ist das alles nun wirklich nicht. Die Preisklausel hat Apple bei der...
Hast Du ein Unternehmen? Mündliche Absprachen à la "Keine Sorge, wenn die...