Geheimhaltung: Geheim, wenn es der Regierung passt

NSU- oder RAF-Terror: Geheimdienste können dank einer Verwaltungsnorm Ermittlungen der Polizei stoppen. Angeblich ist die Norm geheim, dabei steht sie in Bibliotheken.

Artikel veröffentlicht am , Kai Biermann/Zeit Online
Polizisten bewachen den NSU-Prozess in München.
Polizisten bewachen den NSU-Prozess in München. (Bild: Kai Pfaffenbach/Reuters)

Manchmal ist es einfach, sich lästige Dinge vom Hals zu schaffen, wenn man eine Bundesregierung ist. Sobald jemand eine unangenehme Frage stellt, die man nicht beantworten will, sagt man: Das ist geheim. Die Bundesregierung scheint dieses Prinzip tatsächlich gelegentlich anzuwenden, anders ist die folgende Posse kaum zu erklären.

Im Juni 2016 wollte Martina Renner, Abgeordnete der Linkspartei im Bundestag, von der Bundesregierung wissen, wie Staatsanwaltschaften eigentlich mit V-Leuten von Geheimdiensten umgehen. Renner fragte, welche Gesetze den Umgang mit solchen Szenespitzeln regeln.

Die schriftliche Antwort der Bundesregierung mit der "Arbeitsnummer 6/149" war knapp: "Die derzeit gültige Zusammenarbeitsrichtlinie (...) in der Fassung vom 23. Juli 1973 ist mit dem Verschlusssachengrad 'VS-Nur für den Dienstgebrauch' eingestuft und kann daher nicht offengelegt werden." Eine Offenlegung könne die "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden".

Datenschützern die Auskunft verweigert

Daraus lässt sich immerhin ablesen, dass es Regeln gibt und wie sie heißen. Es geht um eine Verwaltungsvorschrift, die die Innenministerkonferenz 1973 verabschiedet hat. Ihr voller Titel: "Richtlinien für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes, der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten".

Martina Renner ist nicht die Einzige, die sich dafür interessiert. Maja Smoltczyk, die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, wollte 2015 prüfen, wie viele Daten Geheimdienste und Polizei im Terrorabwehrzentrum in Berlin-Treptow austauschen und auf welcher Grundlage das geschieht. Dazu wollte Smoltczyk eben jene Richtlinie sehen. Elf Monate lang musste die Datenschützerin warten und drängeln (nachzulesen in diesem PDF ab Seite 54), bis die Innenministerkonferenz die als Verschlusssache eingestufte Zusammenarbeitsrichtlinie endlich übergab. Die Innenministerkonferenz ließ zwischenzeitlich sogar ein Gutachten erstellen, um klären zu lassen, ob sie die Richtlinie herausgeben muss oder sie nicht doch weiter unter Verschluss halten kann.

Das ist absurd. Denn Martina Renner oder Maja Smoltczyk hätten dazu nur in eine Bibliothek gehen müssen. Die Richtlinie ist seit vielen Jahren alles andere als geheim. Sie wurde 2007 offiziell in einem Handbuch des Verfassungsschutzrechts abgedruckt. Sie steht dort Wort für Wort auf den Seiten 665 bis 669. Das Buch ist vergriffen, aber es steht in Bibliotheken, wo es sich jeder ausleihen kann.

Immer wieder gab es Ärger

Warum aber redet die Bundesregierung dann von einer Gefährdung für die Sicherheit? Vielleicht, weil diese Richtlinie seit vielen Jahren für peinliche Pannen und lästige Fragen sorgt? Vor allem der Paragraf 11 scheint das Problem zu sein. Darin steht, dass Geheimdienste die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften aus "gewichtigen Gründen" aufschieben oder sogar komplett stoppen können. Aber auch Paragraf 14 ist nicht ohne. Geheimdienste sollen zwar der Polizei einen Tipp geben, wenn sie strafrechtlich wichtige Dinge erfahren. Sie können es aber laut Paragraf 14 auch lassen, wenn sie glauben, dass sie dadurch ihre geheimen Mitarbeiter oder V-Leute gefährden.

Genau diese Schweigeklauseln verursachen politischen Ärger. Das erste Mal wenige Jahre nachdem sie in Kraft traten: 1979 hatte der Bundesnachrichtendienst israelische Geheimdienstler zu Verhören in bayerische Gefängnisse mitgenommen. Dort saßen Palästinenser, die einen Sprengstoffanschlag geplant hatten und der BND hatte die fremden Verhörspezialisten eingeschleust und sie der Polizei als "Fachkräfte" und "Dolmetscher" untergejubelt. Den wahren Grund der Anwesenheit hielt der BND geheim - unter Berufung auf eben diese Richtlinien für die Zusammenarbeit.

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NSU-Ermittlung ausgebremst 
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Zensurfeind 08. Sep 2016

Somit kann die Regierung Oppositionelle, Querulanten und Whistleblower oder wen auch...

Qbit42 08. Sep 2016

Nicht ganz. Sie haben zwar die USA darüber informiert, aber es kamen ziemlich schnell...

plutoniumsulfat 08. Sep 2016

Solche Wähler kommen doch immer wieder. Selbst 20-Jährige hört man doch sagen, dass sie...

plutoniumsulfat 08. Sep 2016

Wo werden denn Schulden abgebaut? Guter Witz :D



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