Geheimdienstüberwachung: "Kein Recht auf konkrete Auskunft, aber auf Aufklärung"

Liegen dem BND Daten über mich von ausländischen Geheimdiensten vor? Das zu erfahren, sei nahezu unmöglich, sagt der Experte für Geheimdienstrecht N. Gazeas im Interview.

Artikel veröffentlicht am , Zacharias Zacharakis/Zeit Online
Geheimdienstüberwachung: "Kein Recht auf konkrete Auskunft, aber auf Aufklärung"
(Bild: Kai Pfaffenbach/Reuters)

Nikolaos Gazeas ist Rechtswissenschaftler an der Universität zu Köln. Er ist Experte für internationales Strafrecht und Nachrichtendienstrecht. Seine Dissertation hat er zum Thema Nachrichtendienste und Strafverfahren geschrieben.

Inhalt:
  1. Geheimdienstüberwachung: "Kein Recht auf konkrete Auskunft, aber auf Aufklärung"
  2. 'Ich bin für einen verfassungsrechtlichen Löschungsanspruch'

Zeit Online: Wie können Bürger in Deutschland über den Rechtsweg erfahren, ob und welche ihrer Daten britische oder US-Geheimdienste an deutsche Behörden weitergegeben haben?

Nikolaos Gazeas: Auf dem Rechtsweg eine Auskunft zu erhalten, ist wenig erfolgversprechend. Zwar hat jeder Bürger einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber allen deutschen Nachrichtendiensten. Jeder hat das Recht, unentgeltlich über die "zu seiner Person gespeicherten Daten" Auskunft zu erhalten, soweit er hierzu "auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt". So steht es in Paragraf 15 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der über Verweise auch für den BND und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) gilt. Die Anforderungen an diese Voraussetzungen sind jedoch durchaus hoch.

Zeit Online: Aber es wäre möglich?

Gazeas: Selbst wenn diese beiden Hürden genommen würden, scheitert die Auskunftspflicht des Nachrichtendienstes an einem juristischen Detail: Der gesetzliche Auskunftsanspruch ist auf Informationen beschränkt, die gezielt zu einer bestimmten Person bei einem deutschen Nachrichtendienst erfasst sind, also auf Daten, die zum Beispiel beim BND einer bestimmten Person zugeordnet werden. Das wird bei den Daten der US-amerikanischen Überwachungsprogramme für die allermeisten Bürger in Deutschland nicht der Fall sein, weil sie vom BND nicht gezielt beobachtet werden. Entsprechend werden auch keine Akten über sie existieren. Der BND wird sich auf den Standpunkt stellen können, dass etwa die NSA-Daten nicht gezielt in Bezug auf denjenigen erfasst wurden, der nun Auskunft verlangt. Auf dieser Basis wird der Dienst eine Auskunftserteilung ablehnen können. Die Gerichte haben diese enge Auslegung bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 2011 nicht beanstandet.

Zeit Online: Und wenn Daten gezielt erfasst wurden?

Gazeas: Selbst wenn eine Auskunftspflicht nach dieser Vorschrift bestünde, würde sie sich nicht auf die Herkunft der Daten erstrecken. So steht es im Gesetz. Man würde nicht erfahren, dass die Daten von der NSA stammen. Im Übrigen ermöglicht die Vorschrift dem Nachrichtendienst in sehr großzügiger Weise, bei Geheimhaltungsinteressen eine Auskunft zu verweigern, selbst wenn Daten gezielt zu einer Person gespeichert sind.

Zeit Online: Auf welcher Grundlage kann sich der BND, sollten ihm NSA-Daten vorliegen, auf diese Geheimhaltungsgründe berufen?

Gazeas: Hintergrund dieser sehr weitgehenden Ausschlussmöglichkeit ist der Schutz der Arbeitsweise der deutschen Nachrichtendienste und insbesondere der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten. Werden dem BND von einem ausländischen Nachrichtendienst Daten weitergegeben, so erteilt er nur dann hierüber Auskunft, wenn ihm eine Freigabe durch den ausländischen Dienst vorliegt. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, wird eine Auskunftserteilung stets abgelehnt. Diese übliche Praxis hat der BND mir gegenüber aktuell noch einmal bestätigt. Für diese Praxis wird man - bei allem berechtigten Unmut über die bisherige Aufklärung in der Öffentlichkeit - Verständnis haben müssen.

Zeit Online: Warum?

Gazeas: Grundvoraussetzung der internationalen Zusammenarbeit der Nachrichtendienste ist gegenseitiges Vertrauen. Dies wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Beim Informationsaustausch ist die sogenannte Third Party Rule allgemein anerkannt. Danach dürfen die von einem ausländischen Nachrichtendienst stammenden Daten nur mit seiner Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt übrigens auch für eine Weitergabe an Polizei und Staatsanwaltschaft. Setzte sich der BND über diese Vorgabe hinweg, würde ihn dies ganz erheblich diskreditieren und als unzuverlässig dastehen lassen. Folge wäre, dass der Informationsfluss durch ausländische, nicht nur US-amerikanische Dienste, zurückgehen oder gar ganz versiegen könnte. Die Informationslücken, die dadurch entstünden, könnten ganz erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in Deutschland haben. Genau aus diesem Grund schreibt das Gesetz sogar zwingend vor, dass eine Auskunftserteilung bei einer solchen Gefahr zu unterbleiben hat. Eine andere Frage ist, ob der Bürger nicht ein Recht darauf hat, zumindest in allgemeinerer Form aufgeklärt zu werden.

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'Ich bin für einen verfassungsrechtlichen Löschungsanspruch' 
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Oldman 05. Aug 2013

Ich zitiere: Wer das glaubt,. wird selig...da brauch ich jetzt ganz schnell ein gutes...

Kasabian 03. Aug 2013

also am besten links liegen lassen.

Kasabian 03. Aug 2013

Du weißt dass Du ein Teil des Staates und somit der Gemeinschaft bist und nicht denkst du...

elcaleuche 02. Aug 2013

Das nennt man "Aufrechterhalten der sozialen Ordnung", gehört zur Staatsführung dazu.



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