Geheimdienstreform: SPD will BND-Spionage neu legitimieren

Die SPD will die technische Spionage durch den Bundesnachrichtendienst (BND) auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Die bestehenden Vorschriften, die noch aus dem analogen Zeitalter stammten, müssten der aktuellen Technik angepasst werden. Das sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann bei der Vorstellung eines 16-seitigen Eckpunktepapiers(öffnet im neuen Fenster) am Dienstag in Berlin. Grundsätzlich einschränken wollen die Sozialdemokraten den Dienst aber nicht. Vielmehr werde der BND gestärkt, weil er dadurch aus einer rechtlichen Grauzone herausgeführt werde, sagte Oppermann. Der Opposition gehen die Pläne nicht weit genug.
Die SPD-Fraktion schloss sich einer Einschätzung des Bundeskanzleramts an, wonach es gravierende technische und organisatorische Defizite beim BND gibt . So hatte der deutsche Auslandsgeheimdienst jahrelang Suchbegriffe des US-Geheimdienstes NSA in seine Datenbanken eingespeist, die deutschen Interessen widersprochen haben sollen. Als sie dies im August 2013 bemerkten, meldeten die zuständigen Mitarbeiter diesen Fund nicht der BND-Spitze.
Überwachung von EU-Bürgern soll verboten werden
Die SPD stört sich vor allem am unreglementierten Abhören von Auslandskommunikation. Vor allem, wenn dies von deutschem Boden aus geschieht, etwa am Frankfurter Internetknoten oder über die Abhörstation im bayerischen Bad Aibling. Nach Ansicht der SPD-Fraktion gilt das Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit auch für Ausländer im Ausland. Allerdings entfalte es im Ausland nicht die gleiche Schutzwirkung wie im Inland. Bei Abhöraktionen seien daher "die Nationalität der Kommunizierenden, der Ort der Erfassung der Kommunikation und der Ort ihrer Verarbeitung, Speicherung und Nutzung zu beachten" .
Die SPD will weiterhin zulassen, dass der BND die Satellitenkommunikation in Krisengebieten überwacht. Die Operationen müssten aber in Übereinstimmung mit dem streng geheimen Auftragsprofil der Bundesregierung und dem Schutz deutscher Soldaten im Ausland stehen, erklärte sie. Die Überwachung von EU-Bürgern und EU-Institutionen solle damit grundsätzlich unzulässig sein, sagte NSA-Ausschussobmann Christian Flisek.
Allerdings soll dem Geheimdienst untersagt werden, die erfassten Inhaltsdaten der Telekommunikation wie E-Mails, SMS oder Telefongespräche langfristig zu speichern. Wobei sich die Frage stellt, ob der BND im Gegensatz zu NSA dazu überhaupt in der Lage ist. "Die Bildung eines 'Massendaten-Heuhaufens' ist zu verbieten, wenn er als Grundlage für einen späteren Abgleich mit zum Zeitpunkt der Speicherung der Inhaltsdaten noch nicht erkannten Suchbegriffen dienen soll" , heißt es in dem Papier.
Kooperation mit NSA "unverzichtbar"
Es solle zudem überlegt werden, ob es für die Erfassung von Metadaten gesonderte Regelungen geben müsse. Dabei sollte es für die Speicherung der Daten "angemessen kurze Fristen" geben, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu erfüllen. Eine Weitergabe im großen Stil an andere Geheimdienste schließt die SPD nicht aus. Die Kooperation mit anderen Diensten sei unverzichtbar, "vor allem der technologische Austausch mit den US-Diensten ist für den BND und die Sicherheit Deutschlands von vitalem Interesse" , heißt es. Die Fraktion fordert aber ein ausdrückliches Verbot eines systematischen Ringtauschs von Daten zur Umgehung nationaler Restriktionen.
Ein großes Gewicht legt die SPD auf eine bessere Kontrolle des BND durch das Parlament. Dazu soll die sogenannte G10-Kommission "neu strukturiert und massiv gestärkt" werden. Dafür soll die Kommission in Zukunft auch das Abhören reiner Auslandsverbindungen genehmigen müssen. Hintergrund dieser Forderung ist die Praxis des BND, über das vorgetäuschte Interesse an Internetverkehr mit Inlandsbezug den rein ausländischen Datenverkehr am Frankfurter Internetknoten zu überwachen.
Keine Totalüberwachung zulässig
In diesem Zusammenhang hat sich die Deutsche Telekom der Forderung des DE-CIX angeschlossen, eine technische Richtlinie zur Leitungsüberwachung durch den BND zu erlassen. Analog zur klassischen Telekommunikationsüberwachung durch Ermittlungsbehörden, die in der TKÜV geregelt ist, sollten Vorgaben geschaffen werden, "die den Besonderheiten der Geheimhaltung bei der strategischen Fernmeldeüberwachung Rechnung tragen" , schreibt Telekom-Vorstand Thomas Kremer(öffnet im neuen Fenster) . DE-CIX-Vorstand Klaus Landefeld hatte sich in seiner Vernehmung durch den NSA-Ausschuss unter anderem daran gestört, dass das gesetzliche Überwachungslimit von 20 Prozent der Übertragungskapazität von Leitungen nur schwer auf Internettraffic anwendbar sei.
Das sieht auch die SPD so. Die 20-Prozent-Regelung solle daraufhin überprüft werden, "ob sie angesichts der technologischen Entwicklung noch geeignet ist, den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zu genügen" . Die Fraktion schlägt vor, dass je nach Übertragungsart eine "quantitative Beschränkung des maximal erfassbaren Routineverkehrs sowohl für paket- als auch für leitungsvermittelte Telekommunikationsverkehre erfolgt" . Eine Totalüberwachung sei auszuschließen. Wobei eine solche vermutlich an den technischen Voraussetzungen scheitern dürfte. Nach Angaben eines BND-Mitarbeiters müsste man ein Atomkraftwerk für die Abhöranlage bauen, um beispielsweise rund 100 Satelliten abhören zu können.
Gerade die BND-Selektorenaffäre hat jedoch gezeigt, dass die besten Regelungen nichts nützen, wenn sich die Mitarbeiter nicht daran halten. So gibt es im BND seit einigen Jahren eine Vorschrift zum Umgang mit besonderen Vorkommnissen, doch der zuständige Unterabteilungsleiter hielt den Fund von tausenden brisanten NSA-Selektoren nicht für besonders genug. "Nicht einmal der BND weiß, was der BND macht" , sagte der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka, der auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) angehört. Er verlangte eine bessere Verzahnung der Geheimdienstgremien im Bundestag, zu denen auch noch das sogenannte Vertrauensgremium gehört, das sich mit den Haushalten der Dienste befasst. So dürften sich die Mitglieder der einzelnen Gremien bislang aus Geheimhaltungsgründen nicht über bestimmte Themen austauschen. Die Einsetzung eines Geheimdienstbeauftragten, wie ihn die Union fordert, wird aber abgelehnt.
Kritik von Opposition
Kritik an den Vorschlägen kam umgehend von der Linken-Fraktion. "Die Vorschläge der SPD sind von einer durchgreifenden Kurskorrektur weit entfernt" , sagte der Abgeordnete und PKGr-Vorsitzende André Hahn. Die Formulierungen enthielten eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und zum Teil auch völlig unklare Aussagen. So hatte Oppermann selbst eingeräumt, dass die Forderung nach einem Verbot von Wirtschaftsspionage durch den BND im Grunde schon erfüllt sei, da sie schon jetzt eine Straftat darstelle.
Für die SPD dürfte es aber schon schwer genug werden, diesen Forderungskatalog gegenüber dem Koalitionspartner Union durchzusetzen. So hatte deren früherer Ausschussobmann Roderich Kiesewetter (CDU) den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf Twitter als "Phantasten" bezeichnet. Papier hatte im NSA-Ausschuss und an anderer Stelle die rechtliche Basis der Auslandsaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in Zweifel gezogen. Einen Aufschluss über den tatsächlichen Umfang der BND-Reform wird daher erst der Gesetzentwurf liefern, den die Bundesregierung bereits plant .